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UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Herbstsession 2004

Strafrecht AT/BT (2. Buch 1. Titel)

Prof. M. A. Niggli

Lösungen

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Universität Freiburg - Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT– Herbst 2004

Seite 2

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1.

Anton sagt zu Bernd und Claus, sie sollten den David verprügeln, weil der
immer so eingebildet sei. Anton will, dass die beiden David eine Lehre er-
teilen. Sie sollen ihm mit ein paar Schlägen einen Schrecken einjagen.
Bernd und Claus überlegen sich das Ganze und kommen zu dem Schluss,
Erwin müsse ihnen bei ihrem Vorhaben helfen und für sie "Schmiere ste-
hen" (aufpassen, ob jemand kommt und eventuell warnen). Erwin willigt
aus Freundschaft zu Bernd und Claus ein, er kennt David gar nicht und
ihm ist egal, was Bernd und Claus mit ihm machen. Bernd und Claus lau-
ern also dem David auf und versetzen ihm beide gezielte Faustschläge ins
Gesicht und in die Magengegend. David ist so perplex von dem plötzli-
chen Auftauchen von Bernd und Claus, dass er sich gar nicht wehrt. Der-
weil steht Erwin etwas abseits vom Geschehen und passt auf, dass sie
niemand bei ihrem Treiben überrascht. Das Ergebnis der Prügelei besteht
darin, dass David Hämatome, eine Nasenbeinfraktur und Quetschungen
im Gesicht und in der Magengegend davonträgt.

Bitte kreuzen Sie die RICHTIGEN Behauptungen zum obenstehenden Fall
an.

a)

Falsch.

b)

Falsch.

c)

Richtig; Art. 24 Abs. 1 StGB.

d)

Richtig; gleichwertiges koordiniertes Zusammenwirken.

e)

Falsch.

f)

Falsch.

g)

Richtig; ist an Tat selber nicht beteiligt.

h)

Richtig; keine lebensgefährliche Verletzung oder schwere Schädigung.

i)

Falsch.

j)

Richtig

2.

Geben Sie bei den folgenden Sachverhalten jeweils genau an, nach wel-
chen Straftatbeständen (Artikel, allenfalls AUCH Ziffer und/oder Absatz)
der Täter zu bestrafen ist.

Die Konkurrenzen sind zu berücksichtigen, d.h. Tatbestände, die z.B. kon-
sumiert werden, sind NICHT anzugeben.

Jeder Fall (a-d) wird als Einheit gewertet (gesamthaft richtig/falsch). Es
kann Strafbarkeit nach null bis zu vier Strafnormen bestehen. Die bloße
Bezeichnung des Delikts, z.B. "Tätlichkeit", wird NICHT beachtet.

NUR Delikte gegen Leib und Leben sind gefragt (Art. 111-136 StGB).

a)

Art. 114; Mitleid mit dem Grossvater; handelt auf sein Bitten hin.

b)

Art. 112; Beseitigung Zeugin (Eliminationsmord, Skript BT S. 17).

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c)

Art. 113; Totschlag.

d)

Keine Strafbarkeit. Casimir leistet zwar Beihilfe zum Selbstmord von Car-
la, dies aber geschieht nicht aus selbstsüchtigen Motiven. Sein versuchter
Selbstmord ist straflos.

3.

In Bastians Wohnung wurde bereits zweimal eingebrochen. Inzwischen ist
Bastian ziemlich verängstigt und erschrickt bei jedem kleinen Geräusch.
Zu seinem Geburtstag haben seine Freunde sich eine Überraschungspar-
ty für ihn ausgedacht. Sie wollen sich heimlich in seine Wohnung schlei-
chen und ihn dann mit einer Torte überraschen. Entgegen der Annahme
der Freunde ist Bastian zu Hause. Als er verdächtige Geräusche hört,
denkt Bastian, die Einbrecher seien ein drittes Mal zurückgekehrt. Er
schnappt sich einen Eimer heisses Wasser und kippt diesen in die Ecke
aus der die Geräusche kommen. Mit dem Wasser verbrüht er zwei seiner
Freunde und ruiniert die Torte. Der Handrücken des einen und der linke
Unterschenkel des anderen Freundes wurden verletzt. Beide leiden unter
schmerzhaften Brandblasen an diesen Stellen.

a)

Falsch.

b)

Richtig

c)

Falsch.

d)

Falsch.

e)

Falsch.

f)

Falsch.

g)

Richtig.

h)

Richtig.

i)

Falsch

4.

Entscheiden Sie (durch Ankreuzen), ob die Täter in den folgenden Fällen
vorsätzlich, eventualvorsätzlich, unbewusst oder bewusst fahrlässig han-
deln.

a)

Eventualvorsatz oder bewusste/unbewusste Fahrlässigkeit (strittig, lässt
sich nur im Einzelfall entscheiden. Über Wissen und Wollen des Täters
wissen wir nichts).

b)

unbewusst fahrlässig, Trechsel Art. 18 N 41.

c)

unbewusst fahrlässig.

d)

Vorsatz.

e)

Bewusste Fahrlässigkeit.

f)

Eventualvorsatz.

5.

Kreuzen Sie bitte die FALSCHEN Bezeichnungen an.

a)

Art. 116 StGB

a)

Gefährdungsdelikt falsch; Rest richtig.