M. A. Niggli. Copyright©2004. http://www.unifr.ch/lman

UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Herbstsession 2004

Strafrecht AT/BT (2. Buch 1. Titel)

Prof. M. A. Niggli

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IUR I

Studentennummer

____–_____–_____

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Universität Freiburg - Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT– Herbst 2004

Seite 2

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Allgemeine Hinweise

Grundsätzlich sind als Hilfsmittel sämtliche Quellen, Lehrbücher, Kommentare,
Notizen etc. zugelassen.
Mobiltelefone sind bei der Aufsicht abzugeben.

Besondere Hinweise

Von den vorgegebenen Antworten können keine, mehrere alle oder kann eine
Antwort richtig oder falsch sein.

Beantworten Sie die Fragen, indem Sie die richtigen Buchstaben ankreuzen bzw.
befolgen Sie allenfalls die speziellen Anweisungen bei den einzelnen Fragen. Wi-
derstehen Sie der Versuchung, die Antworten anzukreuzen, bevor Sie nicht die
ganze Frage gelesen und verstanden haben.

Markieren Sie bitte klar und deutlich, welche der vorgeschlagenen Alternativen
Sie für richtig erachten. Anmerkungen, Notizen etc. werden prinzipiell nicht be-
rücksichtigt. Entsprechend können Sie problemlos z.B. die Rückseite der Prüfung
für Notizen verwenden.
Antworten Sie immer gemäss der Fragestellung und unterlassen Sie irgendwel-
che Änderungen am Sachverhalt. Wird von einem Delikt gesprochen, ist das voll-
endete Delikt gemeint, nicht ein Versuch.
Gezählt werden die Fehler. Falsche Lösungen anzukreuzen ist gleichbedeutend
mit dem Nicht-Ankreuzen einer richtigen Antwort.
Allenfalls erforderliche Strafanträge sind als gestellt zu betrachten.
Anzahl Seiten inklusive der ersten Seite: 12.


Und nun: Viel Glück!

Universität Freiburg - Prof. Niggli. Prüfung Strafrecht AT– Herbst 2004

Seite 3

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1.

Anton sagt zu Bernd und Claus, sie sollten den David verprügeln, weil der
immer so eingebildet sei. Anton will, dass die beiden David eine Lehre er-
teilen. Sie sollen ihm mit ein paar Schlägen einen Schrecken einjagen.
Bernd und Claus überlegen sich das Ganze und kommen zu dem Schluss,
Erwin müsse ihnen bei ihrem Vorhaben helfen und für sie "Schmiere ste-
hen" (aufpassen, ob jemand kommt und eventuell warnen). Erwin willigt
aus Freundschaft zu Bernd und Claus ein, er kennt David gar nicht und
ihm ist egal, was Bernd und Claus mit ihm machen. Bernd und Claus lau-
ern also dem David auf und versetzen ihm beide gezielte Faustschläge ins
Gesicht und in die Magengegend. David ist so perplex von dem plötzli-
chen Auftauchen von Bernd und Claus, dass er sich gar nicht wehrt. Der-
weil steht Erwin etwas abseits vom Geschehen und passt auf, dass sie
niemand bei ihrem Treiben überrascht. Das Ergebnis der Prügelei besteht
darin, dass David Hämatome, eine Nasenbeinfraktur und Quetschungen
im Gesicht und in der Magengegend davonträgt.

Bitte kreuzen Sie die RICHTIGEN Behauptungen zum obenstehenden Fall
an.

a)

Bernd und Claus machen sich einer schweren Körperverletzung und eines
Raufhandels schuldig.

b)

Anton macht sich der Anstiftung zu einer schweren Körperverletzung und ei-
nes Raufhandels schuldig.

c)

Anton wird wegen einer einfachen Körperverletzung und eines Angriffs be-
straft.

d)

Bernd und Claus sind Mittäter.

e)

Bernd und Claus sind die Tatmittler des mittelbaren Täters Anton.

f)

Bernd, Claus und Erwin sind Mittäter.

g)

Erwin macht sich der Gehilfenschaft zu einer einfachen Körperverletzung und
eines Angriffs schuldig.

h)

Bernd und Claus machen sich einer einfachen Körperverletzung und eines An-
griffs schuldig.

i)

Anton wird wegen einer schweren Körperverletzung und Raufhandels bestraft.

j)

Anton macht sich der Anstiftung zu einer einfachen Körperverletzung und ei-
nem Angriff schuldig.