RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT



Notizen etc. zugelassen.
Mobiltelefone sind bei der Aufsicht abzugeben.
Antwort richtig oder falsch sein.
befolgen Sie allenfalls die speziellen Anweisungen bei den einzelnen Fragen. Wi-
derstehen Sie der Versuchung, die Antworten anzukreuzen, bevor Sie nicht die
ganze Frage gelesen und verstanden haben.
Sie für richtig erachten. Anmerkungen, Notizen etc. werden prinzipiell nicht be-
rücksichtigt. Entsprechend können Sie problemlos z.B. die Rückseite der Prüfung
für Notizen verwenden.
Antworten Sie immer gemäss der Fragestellung und unterlassen Sie irgendwel-
che Änderungen am Sachverhalt. Wird von einem Delikt gesprochen, ist das voll-
endete Delikt gemeint, nicht ein Versuch.
Gezählt werden die Fehler. Falsche Lösungen anzukreuzen ist gleichbedeutend
mit dem Nicht-Ankreuzen einer richtigen Antwort.
Allenfalls erforderliche Strafanträge sind als gestellt zu betrachten.
Anzahl Seiten inklusive der ersten Seite: 12.
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immer so eingebildet sei. Anton will, dass die beiden David eine Lehre er-
teilen. Sie sollen ihm mit ein paar Schlägen einen Schrecken einjagen.
Bernd und Claus überlegen sich das Ganze und kommen zu dem Schluss,
Erwin müsse ihnen bei ihrem Vorhaben helfen und für sie "Schmiere ste-
hen" (aufpassen, ob jemand kommt und eventuell warnen). Erwin willigt
aus Freundschaft zu Bernd und Claus ein, er kennt David gar nicht und
ihm ist egal, was Bernd und Claus mit ihm machen. Bernd und Claus lau-
ern also dem David auf und versetzen ihm beide gezielte Faustschläge ins
Gesicht und in die Magengegend. David ist so perplex von dem plötzli-
chen Auftauchen von Bernd und Claus, dass er sich gar nicht wehrt. Der-
weil steht Erwin etwas abseits vom Geschehen und passt auf, dass sie
niemand bei ihrem Treiben überrascht. Das Ergebnis der Prügelei besteht
darin, dass David Hämatome, eine Nasenbeinfraktur und Quetschungen
im Gesicht und in der Magengegend davonträgt.
an.
Raufhandels schuldig.
nes Raufhandels schuldig.
straft.
eines Angriffs schuldig.
griffs schuldig.
nem Angriff schuldig.