M. A. Niggli Copyright©2004. http://www.unifr.ch/lman

UNIVERSITÄT FREIBURG
RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT

Frühlingssession 2004

Rechtsphilosophie

Prof. M. A. Niggli

Lösungsskizzen

Bitte beachten Sie:

Es handelt sich um blosse Lösungsskizzen. - Das Gesagte war
selbstverständlich auszuformulieren und allenfalls zu begründen.
Im übrigen waren abweichende Antworten natürlich nicht ohne wei-
teres falsch. Auch für gut begründete unerwartete Lösungen gab es
Punkte.

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1.

Bei Röhl (S. 85) steht zu lesen:

"In der realen Welt bleiben Kontradiktionen jedoch unvorstellbar und Tautologi-
en sinnlos."

Beantworten Sie dazu die folgenden Fragen (total 3 Punkte):

a.

Geben Sie zwei Beispiele für eine Kontradiktion (je 0.5 Punkte, also total 1
Punkt).

b.

Warum bleiben Kontradiktionen in der realen Welt unvorstellbar? (2 Punkte)

a.
b.

"Es regnet und es regnet nicht" usw.
Ein logischer Widerspruch kann sich gemäss Röhl in der Welt nicht realisie-
ren usw.

2.

In Wittgensteins Über Gewissheit steht zu lesen:

„Zweifelndes und nichtzweifelndes Benehmen. Es gibt das erste nur, wenn es
das zweite gibt.“

Erläutern Sie, weshalb es laut Wittgenstein nicht möglich sein soll, sich
zweifelnd zu benehmen, ohne sich zugleich nichtzweifelnd zu benehmen.
(3 Punkte)

Zweifeln kann man nur von einem Standpunkt aus. Man muss also stets etwas
für richtig erachten, um Anderes zu bezweifeln.

3.

Lesen Sie die folgenden Aussage und beantworten Sie dann die sich an-
schliessenden Fragen.

"Eigentum ist Diebstahl!"

a.

Von wem stammt dieser Satz? (1 Punkt)

b.

Welches rein formale, logische Problem ist mit dieser Aussage verbunden? (2
Punkte)

a.
b.

Proudhon
Das Ganze mündet in Paradoxie: Diebstahl ist nur denkbar, wenn eine Ei-
gentumsordnung besteht.

4.

Sind die folgenden Argumente logisch gültig? (Mit anderen Worten: Lässt
sich aus den beiden Prämissen die Konklusion logisch korrekt ableiten?)
Falls Sie der Meinung sind, das jeweilige Argument sei gültig, schreiben
Sie nur „gültig“. Wenn Sie der Meinung sind, das Argument sei nicht gül-

Universität Freiburg - Prof. Niggli. Prüfung Rechtsphilosophie - Frühling 2004

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tig, schreiben Sie „nicht gültig“ und BEGRÜNDEN SIE IHRE ANTWORT.
(Je 1 Punkt, also total 6 Punkte)

a.

Prämisse 1:
Prämisse 2:

Einige Blumen sind blau.
Einige Blumen sind rot.

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Konklusion:Alle Blumen sind blau oder rot.
Nicht gültig. Die Prämissen lassen nicht den Schluss zu, dass es nicht auch an-
dersfarbige Blumen gibt.
b.Prämisse 1:Alle Veilchen sind blau.
Prämisse 2:X ist ein weisses Maiglöckchen.

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Konklusion:X ist weiss.
Gültig: Dass X weiss ist, ergibt sich allein schon aus Prämisse 2.

c.

Prämisse 1:
Prämisse 2:

Einige Beeren sind süss.
Alle Kinder mögen alles, was süss ist.

Konklusion:

Alle Kinder mögen Beeren.

Nicht gültig. Es sind ja gemäss Prämisse 1 nicht zwingend alleBeeren süss.
d.Prämisse 1:Alle Beeren sind süss.
Prämisse 2:Alle Kinder mögen alles, was süss ist.

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Konklusion:

Einige Kinder mögen Beeren.

Gültig. Man könnte gar schliessen "Alle Kinder mögen Beeren" - das impliziert
nun aber die angegebene Konklusion.

e.

Prämisse 1:
Prämisse 2:

Kein Mensch sollte jemals lügen.
X kein Mensch.

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Konklusion:

X sollte nicht lügen.

Ungültig. Die Prämissen äussern sich nicht zu der Frage, was "Nicht-Menschen"
tun sollten.
f.Prämisse 1:Alle Polizeihunde beissen auf Befehl zu.
Prämisse 2:X wird befohlen, er solle zubeissen.

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Konklusion:

X beisst zu.

Ungültig. X muss nicht zwingend ein Polizeihund sein.