1. Die erweiterte Handlungsfähigkeit beschränkt handlungsunfähiger Personen
2. Die Voraussetzung des doppelten Ausweises für grundbuchliche Verfügungen nach Art. 965 ZGB
Wann? | 31.07.2021 |
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Kontakt | Lehrstuhl für Zivilrecht II margrit.folly@unifr.ch |
Anmeldung | Einschreibungen erfolgen bei: lehrstuhl-zgb2@unifr.ch. Pro Thema können sich drei Studierende einschreiben. |
Anhang |