Rechtwissenschaftliche Fakultät

Erasmus: Partneruniversitäten in ganz Europa

Dank über 100 bilateralen Abkommen können Freiburger Jusstudierende ohne Zeitverlust ein oder zwei Semester an einer anderen Universität in Europa absolvieren.

Die im Ausland erworbenen Studienleistungen können anhand der Richtlinien der Äquivalenzkommission der Fakultät anerkannt werden. Der erfolgreiche Abschluss des ersten Teils des Studiums (IUR II) ist Bedingung für die Teilnahme am Erasmusprogramm. Es offeriert akademische Betreuung an der Gastuniversität und ermöglicht in gewissen Fällen eine finanzielle Unterstützung.

Intellektuelle und persönliche Bereicherung

Das Erasmusprogramm ist Teil des europäischen Projekts «Life Long Learning Programme (LLP)» und dient der Förderung der europäischen Mobilität von Hochschulstudierenden aus allen Fachbereichen. Ein Austauschaufenthalt erweitert den persönlichen und akademischen Horizont der Teilnehmenden.