Praktische Erfahrung statt theoretischer Arbeit
Studierende im Bachelor- und Masterstudiengang können eine Seminararbeit durch ein zweimonatiges juristisches Praktikum ersetzen.
Im juristischen Praktikum sammeln die Studierenden erste Berufserfahrungen. Es kann in der Verwaltung, bei einem Gericht, in einem Anwalts- oder Notariatsbüro oder in der Privatwirtschaft absolviert werden. Vor Praktikumsbeginn müssen die Anforderungen an den Praktikumsbericht mit dem betreuenden Dozenten besprochen werden. Der Bericht soll die Tätigkeiten beschreiben und über die wesentlichen Ergebnisse Auskunft geben.
Die Studierenden sind für das Finden eines Praktikumsplatzes selber verantwortlich. Die Lehrenden stehen ihnen beratend zur Seite.
Für ein mindestens dreimonatiges Praktikum innerhalb von Europa können sich Studierende neuerdings auch für ein Erasmus-Stipendium bewerben.