Rechtwissenschaftliche Fakultät
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Persönliche Ausrichtung des Mastertitels

Die Masterstudierenden können ihren Titel mit zahlreichen Zusätzen aufwerten – unabhängig davon, ob sie bereits im Bachelor Zusatzqualifikationen erworben haben.

Zusatz «Zweisprachig»

Juristinnen und Juristen, die in der Schweiz oder auf europäischer Ebene arbeiten, sind auf gute Deutsch- und Französischkenntnisse angewiesen. Freiburg ist die einzige rechtswissenschaftliche Fakultät der Schweiz, die beinahe das gesamte Vorlesungsangebot in beiden Sprachen anbietet. Den Studierenden steht frei, ob sie das Studium einsprachig absolvieren oder bestimmte Prüfungen auf Deutsch und andere auf Französisch ablegen, um die Zusatzqualitfikation «Zweisprachig» zu erwerben.

Der Zusatz «Zweisprachig» ist Voraussetzung für die Teilnahme an der weiterführenden Ausbildung «Bilingue plus», die in Zusammenarbeit mit der philosophischen Fakultät angeboten wird.

Voraussetzungen

  • mit zweisprachigem Bachelor of Law: Mindestens 40% der ECTS-Kreditpunkte des Masterstudiums in der Zweitsprache
  • ohne zweisprachigen Bachelor of Law: Mindestens 40% der ECTS-Kreditpunkte des Masterstudiums sowie Masterarbeit oder eine andere von einem Dozierenden akzeptierte schriftliche Arbeit in der Zweitsprache

Zusatz «Religionsrecht» («Utriusque Iuris»)

Religionsrechtliche Fragen stehen heute regelmässig im Zentrum gesellschaftspolitischer Diskussionen. Die Schweiz kennt unterschiedliche und komplexe Regelungen zum Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat. Wer sich für grundlegende Fragen an der Schnittstelle von Recht und Religion interessiert, kann den Master mit dem Zusatz «Utriusque Iuris» / «Religionsrecht» erwerben. Mit dem Zusatz «Religionsrecht» aus dem Bachelorstudiengang muss nur der Blockintensivkurs «Islamisches und jüdisches Recht im Schweizer Rechtssystem» belegt werden.