Schweizerische Baurechtstagung 2023

Die Schweizerische Baurechtstagung ist bewährt und relevant, und dies seit 1975, als sie zum ersten Mal durchgeführt wurde. Alle zwei Jahre kommen zahlreiche Fachleute aus Recht, Wirtschaft, Verwaltung und Baupraxis an die Universität Freiburg, um sich mit brennenden Fragen des privaten und des öffentlichen Baurechts auseinanderzusetzen. Die letzte Schweizerische Baurechtstagung fand am 24. und 25. Januar 2023 (1. Durchführung) und am 31. Januar und 1. Februar 2023 (2. Durchführung) statt. 

Hier finden Sie den Prospekt 

  • Tagungsleitung

    Hubert Stöckli, Prof. Dr. iur., Professor an der Universität Freiburg, Direktor des Instituts für Baurecht

  • Themen

    Im Plenum

    Wenn der Staat baut ...
    ... dann schliesst er auch Verträge ab. Diese Verträge sind zwar privatrechtlich gelagert - wie die Verträge privater Bauherren auch. Und doch gibt es eminente Unterschiede, die sich auch, aber eben nicht nur aus dem Vergaberecht ergeben und für die Hubert Stöckli und Martin Beyeler sich hier besonders interessieren.

    Der Alte und die Verträge
    Wo waren wir mit den Bauverträgen? Und wo treiben Baurecht und Bauvertragspraxis hin? Wer sich auf die Suche nach kritischen Antworten begibt, sollte darin geübt sein, den Dingen auf den Grund zu gehen, wie gerade Peter Gauch es ist.

    Lieferengpässe beim Bauen - ausbaden und vorbeugen
    Die aktuelle Lage ist komplex und angespannt. Darauf war niemand vorbereitet, auch die Bauwerkverträge nicht. Pascal Rey klärt die Problemlage, ordnet Risiken zu und zeigt wie sich Engpässen inskünftig - in Verträgen, die neu abgeschlossen werden - Rechnung tragen lässt.

    Neue Entwicklungen, neue Urteile
    Baurecht bewegt - wie die Gerichtsurteile, aber auch die Bestrebungen des Gesetzgebers und der Verwaltung, die ihm zuarbeitet, belegen. Andreas Stöckli und Bernhard Waldmann berichten aus dem öffentlichen Baurecht, Thomas Siegenthaler und Hubert Stöckli aus dem Privatrecht.

     

    Die Wahlvorträge

    Energieanlagen im Konflikt mit dem Natur- und Heimatschutz
    Eine Energiewende bedingt auch den Bau neuer Anlagen. Entsprechende Projekte stossen kaum auf Begeisterung und nicht selten auf handfeste Hindernisse. Andreas Abegg und Oliver Streiff untersuchen, wie sich Zielkonflikte angehen und lösen lassen, ohne die Ziele aus den Augen zu verlieren.

    Haftpflichtversicherung der Baubeteiligten – wirklich wichtige Neuerungen
    Das uralte Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist jüngst einer Teilrevision unterzogen worden. Ein Teil der Neuerungen betrifft die Haftpflichtversicherung und damit auch die Planung und die Ausführung von Bauwerken. Volker Pribnow zeigt, was die Neuerungen in der Praxis bedeuten.

    Beschädigung von Leitungen im Baugrund - und wer dann haftet
    Leitungen allüberall, wobei sich aus vorhandenen Plänen häufig nicht zuverlässig auf deren Lage schliessen lässt. So werden bei Tiefbauarbeiten immer wieder Leitungen beschädigt. Thomas Siegenthaler untersucht, wer für entstandene Schäden haftet.

    Allgemeine Bedingungen Bau (ABB) - Nützliches und Unsägliches
    Gerade grössere Bauherren schlagen auch ABB des SIA zu den Bestandteilen ihrer Werkverträge. Patrick Middendorf und Shirin Grünig haben solche ABB-Bedingungen gelesen und festgestellt, dass sich hier neben Nützlichem auch rechtliche Fangschlingen finden, auf die bloss deshalb kaum jemand achtet, weil kaum jemand ABB gründlich liest.

    Zweitwohnungen - was geht, was nicht geht und was noch kommt
    Dass der Bau von Zweitwohnungen von Verfassungs wegen stark limitiert wurde, ist bekannt. Doch sind nicht alle Möglichkeiten abgeschnitten. Dabei sind aber zahlreiche Fragen ungelöst, die Aron Pfammatter identifiziert und untersucht.

    Bestellungsänderung – Grundzüge und Vertragspraxis
    Kaum ein Bauvorhaben ohne Bestellungsänderung. Die SIA-Norm 118 hält dazu zahlreiche Klauseln vor, wobei die Vertragspraxis häufig andere Wege geht. Roger König schreitet diese Wege ab und erarbeitet, wo sich dort neue Schwierigkeiten ergeben.

    Arbeitssicherheit – neue Pflichten und die Haftung
    Arbeitssicherheit ist nicht nur Gegenstand der Bauarbeitenverordnung, aber auch. Und diese Verordnung wurde kürzlich revidiert und um neue Pflichten zulasten der Arbeitgeber angereichert. Daniela Lutz lässt sich auf die Neuheiten ein und gleicht sie mit dem ab, was die SIA-Vertragsnormen zum Thema sagen.

    Unsichere Bauten - wann müssen sie saniert werden?
    Eigentümer haften für ihre unsicheren Bauten auch ohne Verschulden. So will das die Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR. Barbara Klett untersucht, wann und wie dieser Haftung dadurch vorzubeugen ist, dass bestehende Gebäude neue Normen (etwa zur Erdbebensicherheit) angepasst werden.

    Bauschiedsgericht – Vorteile, Nachteile und Besonderheiten
    Schiedsgerichte sind eine Alternative zu staatlichen Gerichten, auch in Baustreitigkeiten. Es locken gewichtige Vorteile, wobei auch die Nachteile zu gewichten sind. Tarkan Göksu zeigt, welche Überlegungen anzustellen sind, bevor ein Schiedsgericht bestellt wird, und welchen Besonderheiten Rechnung zu tragen ist, wenn das Verfahren dann einmal läuft.

    Freie Diskussion zum Vertrags- und Vergabrecht
    Ein Forum, das Ihnen Gelegenheit bietet, Fragen mit einem vertrags- oder vergaberechtlichen Hintergrund unter Mitwirkung von Martin Beyeler, Thomas Siegenthaler und Hubert Stöckli zu erörtern - oder dank der Fragen andere frische Einsichten zu erschliessen. 

     

    Die Vorabendtagung

    Bauwerkverträge - wie es nach dem Vertragsschluss weitergeht
    Ist ein Bauvertrag einmal abgeschlossen, geht es darum, ihn zu implementieren - würde man meinen. Häufiger aber ist es, dass der Vertrag weggelegt und erst im Streitfall wieder hervorgekramt wird. Anton Henninger verhilft zu praktisch verwertbaren Hinweisen darauf, wie man es besser macht.

  • Referentinnen und Referenten

    Hubert Stöckli, Prof. Dr. iur., Direktor des Instituts für Baurecht, Professor an der Universität Freiburg (Tagungsleiter)

    Andreas Abegg, Prof. Dr. iur., Professor an der ZHAW, Rechtsanwalt, Zürich

    Martin Beyeler, Prof. Dr. iur., Professor an der Universität Freiburg und am Smart Living Lab (SLL)

    Peter Gauch, Prof. Dr. iur. Dr. Dr. h.c., Prof. em. der Universität Freiburg

    Tarkan Göksu, Prof. Dr. iur., Titularprofessor an der Universität Freiburg, Rechtsanwalt, Freiburg

    Shirin Grünig, Dr. iur., Lehrbeauftragte an der Universität Freiburg, Rechtsanwältin, Zürich

    Anton Henninger, Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Murten

    Barbara Klett, Rechtsanwältin, LL.M., Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Mediatorin DAA/SAV

    Roger König, Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Bern

    Daniela Lutz, Rechtsanwältin, M.B.L.-HSG, Fachanwältin SAV Bau- und Immobilienrecht, Frauenfeld/Zürich

    Patrick Middendorf, Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Zürich

    Aron Pfammatter, Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar, Brig

    Volker Pribnow, Dr. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Baden

    Pascal Rey, Dr. iur., Rechtsanwalt, Senior Researcher, Institut für Baurecht, Universität Freiburg

    Thomas Siegenthaler, Dr. iur., M.Jur., Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg , Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Winterthur

    Oliver Streiff, PD Dr. iur., dipl. Arch. ETH, Dozent an der ZHAW, Basel

    Andreas Stöckli, Prof. Dr. iur., Professor an der Universität Freiburg 

    Bernhard Waldmann, Prof. Dr. iur., Professor an der Universität Freiburg 

  • Credits für Fachanwälte und Fachanwältinnen SAV

    Nach Auskunft des Schweizerischen Anwaltsverbands können durch den Besuch der Vorabendtagung 2 Credits und durch den Besuch der Baurechtstagung 12 Credits erworben werden. Das ausgefüllte Formular "Teilnahme-Bestätigung" erreicht uns unter tanja.gauch@unifr.ch.

  • Präsentationen

Tagungsunterlage

Die Tagungsunterlage zur Schweizerischen Baurechtstagung 2023 kann für Fr. 190.00 beim Institut für Schweizerisches
und Internationales Baurecht bezogen werden. Bestellungen können Sie direkt an baurecht@unifr.ch richten.

Fragen zur Tagung

Institut für Schweizerisches
und Internationales Baurecht
Tel. + 41 (0)26 300 80 40
Email: baurecht[at]unifr.ch