Schweizer Mobilität

Dieses Programm ermöglicht Studierenden der Universität Freiburg einen Studienaufenthalt von ein oder zwei Semestern an einer anderen Schweizer Hochschule (Kantonale Universität oder Eidgenössische Technische Hochschule) zu absolvieren. Das Rahmenabkommen, welches dieses Programm regelt, befindet sich auf der Webseite der CRUS (Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten).

Der Zeitraum und die Studienleistungen (Seminararbeiten, Prüfungen), welche an der Gastuniversität gemacht werden, werden gemäss den gültigen Regelungen von der Universität Freiburg anerkannt.

Bedingungen

Die Bedingungen, um am Programm teilzunehmen, sind folgende:

  • An der Universität Freiburg immatrikuliert sein.
  • Seine Einschreibetaxen an der Universität Freiburg bezahlen. Studierende, welche die Taxen für beide Semester im Voraus bezahlen möchten, müssen sich an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung wenden. Die Mobilitätsstudierenden sind an der Gastuniversität von den Einschreibungstaxen befreit. Ein zusätzlicher Beitrag  für Basistaxen und Sprachkurse kann von der Gastuniversität verlangt werden.
  • Ab dem 3. Semester (60 ECTS vollendet) und je nach Richtlinien der Fakultät.
  • Zustimmung des Koordinators erhalten haben.

Stipendium

Die Universität Freiburg erteilt keine Stipendien.

Die Studierenden die ein kantonales Stipendium erhalten, stellen für den Zeitraum ihres Mobilitätsaufenthalts wie immer ihren Antrag an die zuständige Dienststelle.

Ablauf der Kandidatur

  1. Sich auf den Internetwebseiten der Partneruniversitäten über die Kursprogramme informieren.
  2. Sich das Bewerbungsformular zur Mobilität auf der Webseite der DIB herunterladen.
  3. Das Formular ausfüllen und unterschreiben.
  4. Das Formular durch den Mobilitätskoordinator/Studienberater unterschreiben lassen.
  5. Das Formular mit den verlangten Dokumenten fristgerecht bei der DIB abgeben.


Die Gastuniversität bestätigt den Studierenden zirka einen Monat nach der Anmeldefrist deren Platzierung und liefert die notwendigen Dokumente und Informationen zum Studienaufenthalt.

Fristen

Hinterlegung des Formulars bei der DIB:             15. April für das nächste Herbstsemester

15. November für das nächste Frühlingssemester.

 

Sprachvorbereitung

Es wird empfohlen vor der Abreise ein B1-Niveau in der Sprache der Gastuniversität zu haben. 

Studienvertrag

Die Mobilitätsperiode wird in den normalen Studienlauf integriert und muss bei der Rückkehr an die Universität Freiburg anerkannt werden. Dies ist durch den Studienvertrag garantiert. Achtung: für einige Master ist es nicht möglich mehr als 30 ECTS anerkennen zu lassen, einem Semester entsprechend. Die akademischen Koordinatoren informieren über die Anerkennungsmöglichkeiten.

Wie man einen Studienvertrag aufstellt ?

Verfahren für Studierende der philosophischen, mathematisch-naturwissenschaftlichen und theologischen Fakultäten:

  1. Das Formular zum Studienvertrags herunterladen um das Studienprogramm an der Gastuniversität vorzubereiten.
  2. Die Koordinatoren/Studienberater der verschiedenen Studienfächer an der Universität Freiburg kontaktieren.
  3. Den Koordinatoren das vorbereitete Kursprogramm der Gastuniversität unterbreiten und die Genehmigung des Programms der belegten Vorlesungen einholen.
    Falls das neue Programm noch nicht zur Verfügung steht, muss man das Programm des vorhergehenden Jahres konsultieren.
  4. Der Studienvertrag muss durch die Koordinatoren/Studienberater sowie durch den Verwaltungskoordinator der DIB unterschrieben sein.
  5. Alle nachträglichen Änderungen, welche nach der Unterschrift gemacht würden, müssen schriftlich durch die akademischen Koordinatoren bewilligt werden.
  6. Eine Kopie des unterschriebenen Vertrages muss der DIB gesendet werden.

Verfahren für Studierende der Fakultät der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften:
Die Informationen der Fakultät können auf der Webseite gesehen werden und Formular zum Studienvertrags kann hier herunter geladen werden.

Verfahren für Studierende der rechtswissenschaftlichen Fakultät:
Die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg verlangt keinen Studienvertrag. Für Anerkennungsfragen konsultiere man die Äquivalenzkommission, welche auch per E-Mail kontaktiert werden kann.

Dienststelle für internationale Beziehungen  -   Av. Europe 20    -   1700 Freiburg   -  Tel. +41 26 300 7047    -   Fax +41 26 300 9702   -  
international [at] unifr.ch   -   Swiss University