Jeder Studierende/Jede Studierende muss vor dem Verlassen der Universität und vor der Abreise aus Freiburg verschiedene Angelegenheiten erledigen:
An der Universität
1. Nach der Durchführung der Prüfungen muss der Studierende/die Studierende sich versichern, dass die Dienststelle für internationale Beziehungen die Bescheinigungen der Examen erhält; dies richtet sich im besonderen an die Studierenden der Theologischen und Naturwissenschaftlichen Fakultäten. Die Philosophische und die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultäten übergeben die Resultate direkt der Dienststelle. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät sendet die Bescheinigungen direkt den Partneruniversitäten.
2. VOR DER DEFINITIVEN ABREISE UND PER E-MAIL das „Studienheft" (Blaue Heft) der Dienststelle für internationale Beziehungen senden. Dies muss gemäss den Angaben vollständig ausgefüllt werden damit das Transcript of Records (Notenauszug) für Ihre Universität ausgestellt werden kann. (NUR FÜR ERASMUS STUDIERENDE): Rapport bei der Dienststelle für internationale Beziehungen abgeben (ein Formular dafür wird Ihnen gegen Ende des Semesters per E-Mail zugeschickt werden).
In Freiburg
1. UNTERKUNFT Versichern Sie sich auch alle Fragen bezüglich Ihrer Unterkunft zu regeln: die Reinigung, die Übergabe der Wohnung, des Zimmers, etc...und die Schlüsselübergabe; die Mietzinsgarantie, die am Anfang hinterlegt wurde, wirdunter eventuellen Abzügen wegen verursachten und entstandenen Schäden zurückerstattet.
2. SPOMI Das Amt für Bevölkerung und Migration (SPOMI) über das Abreisedatum informieren und sich abmelden, da ihre Aufenthaltsbewilligung eine begrenzte Aufenthaltsdauer aufweist. Diese Abmeldung muss am spätesten 14 Tage vor der definitiven Abreise aus Freiburg erfolgen:
- indem das Abmeldeformular sowie die Aufenthaltsbewilligung persönnlich dem SPOMI unterbreitet wird - Formular zum herunterladen
- oder indem das Abmeldeformular sowie die Aufenthaltsbewilligung per Post dem SPOMI gesendet wird - Formular zum herunterladen (Formular).
3. BANKKONTO/POSTKONTO Eventuell das Bank oder Postkonto, welches bei der Ankunft eröffnet wurde bei nicht weiterem Bedarf schliessen.