Menschenrechte und kultureller Pluralismus
Menschenrechte sind per definitionem universale Rechte, die alle Menschen vor Grausamkeit und Unterdrückung schützen sollen, unabhängig davon, in welchem Staat sie leben oder zu welcher kulturellen Gemeinschaft sie gehören. Der Universalitätsanspruch der Menschenrechte wird jedoch immer wieder in Frage gestellt. Ein zentraler Einwand lautet, dass ein universales Menschenrechtsregime mit dem kulturellen Pluralismus nicht zu vereinbaren sei. Dieser Vorwurf tritt in verschiedenen Gestalten auf:
- Der Umstand, dass die Menschenrechte ein Produkt der ‚westlichen’ Geschichte sind, wird als Indiz dafür gewertet, dass diese Bestanteil einer kulturellen Hegemonie seien, die der ‘Westen’ über den Rest der Welt ausübe.
- Auf der Ebene der internationalen Beziehungen wird argumentiert, der Universalitätsanspruch der Menschenrechte untergrabe das Recht der Völker auf Selbstbestimmung.
- Innerhalb liberal-demokratischer Staaten, die sich in ihrer Verfassung auf die Garantie der Menschenrechte verpflichten, wird deren allgemeiner Geltungsanspruch durch die Forderung nach Anerkennung kultureller Differenz in Frage gestellt. So wird argumentiert, die Identität kultureller Minderheiten müsse durch gruppenspezifische Sonderrechte geschützt werden, die zum Anspruch aller Bürger auf gleiche individuelle Rechte in einem ungelösten Spannungsverhältnis oder gar im Widerspruch steht.
Das übergeordnete Ziel des Forschungsprojekts besteht darin, den Universalitätsanspruch der Menschenrechte im Rahmen einer sowohl systematisch wie auch historisch informierten Philosophie der Menschenrechte zu verteidigen. Der Forschungsschwerpunkt gliedert sich in verschiedene Teilbereiche, die entweder schon bearbeitet wurden oder Gegenstand laufender Arbeiten sind.
1. Staatsbürgerschaft in multikulturellen Gesellschaften
Mit Thomas H. Marshall lässt sich Staatsbürgerschaft (citizenship) als Bündel von bürgerlichen, politischen und sozialen Rechen verstehen, auf die alle Bürgerinnen und Bürger gleichen Anspruch haben. Staatsbürgerliche Rechte sind insofern auf Menschenrechte bezogen, als es sich dabei um die Grund- und Bürgerrechte handelt, auf die sich liberale Demokratien in ihrer Verfassung verpflichten (universelle Staatsbürgerschaft). – Im Rahmen des Projekts Staatsbürgerschaft in der liberalen Demokratie (2003-2007) wurde die Frage untersucht, ob sich die von Theoretikern des Multikulturalismus vertretene Forderung rechtfertigen lässt, die „universelle“ müsse durch die „differenzierte“ Staatsbürgerschaft abgelöst werden, indem Bürgerinnen und Bürgern von multikulturellen Gesellschaften über ihre individuellen Rechte hinaus auch gruppenspezifische Sonderrechte zur Erhaltung ihrer kulturellen Identität verliehen werden. Der Klärung des grundlegenden Konzepts der Staatsbürgerschaft – die auf eine politische im Gegensatz zu einer kulturellen Integration zielt – diente die Auseinandersetzung mit dem „liberalen“ Nationalismus. (Vgl. die Aufsätze „Globale Gerechtigkeit und das Problem der kulturellen Differenz: eine kritische Auseinandersetzung mit dem liberalen Nationalismus“ sowie „Kosmopolitismus und Nationalismus im Zeitalter der Globalisierung. Zum Verhältnis zwischen Theorie und Praxis im Völkerrecht“). In einem weiteren Schritt wurde kritisch diskutiert, ob sich der von vielen geforderte Wechsel vom Paradigma der Gerechtigkeit zum demjenigen der Anerkennung angesichts des Problems der Diskriminierung aufgrund der kulturellen Zugehörigkeit rechtfertigen lasse. (Vgl. den Aufsatz „Ist die Anerkennung kultureller Differenz ein Gebot der Gerechtigkeit?“) Schliesslich wurde ein systematischer Vorschlag zur Auflösung des „Paradoxes der multikulturellen Verletzbarkeit“ ausgearbeitet, das sich aus dem Spannungsverhältnis zwischen individuellen Rechten und gruppenspezifischen Sonderrechten ergibt (vgl. den Aufsatz „Universal human rights and the claim to recognition of cultural difference“).
2. Migration und globale Gerechtigkeit
Staatsbürgerschaft spielt nicht nur bei Integration der Bürgerinnen und Bürger innerhalb eines Staates eine wichtige Rolle, sondern sie ist auch für die Abgrenzung gegen aussen von Bedeutung (vgl. „Einleitung“ zum Band Bürgerschaft und Migration). Dabei gilt es zwischen Einwanderung und Einbürgerung als zwei zentralen Schritten im Prozess der Migration zu unterscheiden. Der Frage nach den moralischen Kriterien, von denen sich die Migrationspolitik liberaler Demokratien leiten lassen sollte, war eine Tagung gewidmet, die 2006 an der Universität Freiburg stattfand. Deren Ergebnisse sind im Band Bürgerschaft und Migration. Einwanderung und Einbürgerung aus ethisch-politischer Perspektive (Münster: Lit 2007) dokumentiert. Mein Beitrag zu diesem Band beschäftigt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Menschenrechten und Demokratie, das am Beispiel der Einbürgerungspolitik in der Schweiz diskutiert wird (vgl. den Aufsatz „Gibt es ein Recht auf Bürgerschaft?“). Dieses Thema wird im Zusammenhang einer Untersuchung des Verhältnisses von Einwanderung und globaler Gerechtigkeit weiterverfolgt. Dabei geht es u.a. um die Frage, ob und aus welchen Gründen Staaten angesichts des Problems der globalen Armut ein Recht haben, ihre Grenzen gegenüber den Bedürftigsten zu verschliessen, deren Menschenrecht auf Subsistenz in ihrem Herkunftsstaat verletzt wird.
3. Geschichte der Menschenrechte
Obwohl sich der Universalitätsanspruch der Menschenrechte verteidigen lässt, wenn die Unterscheidung zwischen dem deskriptiven und dem normativen Universalismus beachtet wird, muss man im kritischen Rückblick auf die Geschichte der Menschenrechte feststellen, dass diese mit einer Tendenz zur Ausschliessung behaftet waren. Aus der Gegenwart betrachtet, sind die ersten Menschenrechtsdeklarationen des 18. Jahrhunderts mit Widersprüchen behaftet. Denn die Menschen- und Bürgerrechte wurden als universale Rechte proklamiert, obwohl de facto ganze Gruppen der Bevölkerung (Frauen, Sklaven, religiöse Minderheiten wie die Juden) davon ausgeschlossen blieben. Um deutlicher zu sehen, wie sich der grundlegende Gedanke der Gleichheit heute artikulieren lässt, ohne bestimmte Gruppen durch die Hintertür doch wieder auszuschliessen, ist eine kritische Aufarbeitung der ‚westlichen’ Menschenrechtskonzeption von Bedeutung. – Anknüpfend an zahlreiche Arbeiten zur Tradition des modernen Naturrechts sowie zum Konzept von Toleranz und Religionsfreiheit im Zeitalter der Aufklärung (vgl. Publikationsliste) wird zu dieser Fragestellung ein neues Forschungsprojekt erarbeitet. Teilaspekte sollen auch in die interdisziplinäre Tagung über den Humanismus eingehen, die sich an der Universität Freiburg in Planung befindet.