Schwerpunkt in Ethik
Gestützt auf das Universitätsgesetz vom 19. November 1997 (Art. 1-2) sowie auf das Leitbild der Universität ist festzuhalten, dass die Universität nicht nur die Aufgabe hat, Wissen und Erkenntnisse zu vermitteln und Forschung zu betreiben; sie hat auch den Auftrag, das Verständnis der ethischen und politischen Voraussetzungen, Probleme und Erkenntnisse des Erforschten und Gelehrten zu fördern. Daraus lässt sich schliessen, dass zur universitären Ausbildung, wie sie an der Universität Freiburg angeboten wird, ein Lehrangebot im Bereich der Ethik für Hörerinnen und Hörer aller Fakultäten gehört. Das nachstehend vorgestellte Projekt ist zunächst für den Zeitraum von drei Jahren geplant (2008-2011) und soll nach Ablauf dieser Zeitspanne ausgewertet werden.
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