Fonds de roulement für Universitäts-Veröffentlichungen (Zwischenfinanzierungsfonds)

Der Fonds de roulement gibt Vorschuss auf Einkünfte durch Autorenhonorare, unter der Bedingung, dass das Darlehen für Ausgaben von Druck und Herausgabe verwendet wird und der Herausgeber nicht über die nötigen Gelder verfügt.

Ein Fonds de roulement wird unter den folgenden Bedingungen gewährt: Das Werk muss in einer Reihe der Universität Freiburg und/oder in einem Schweizer Verlag erscheinen und die Autorenhonorare müssen mindestens 25% betragen.

Für jeden Kredit unterzeichnet der Herausgeber eine Schuldanerkennung mit der Verpflichtung, die Autorenhonorare zu Gunsten des Fonds abzutreten, bis der zugestandene Kredit gedeckt ist.

Der Kredit umfasst die für den Vorschuss benötigte Summe, zu der ein Pauschalzins von 5% hinzu geschlagen wird. Der Vertrag läuft jeweils über fünf Jahre. Der Herausgeber verpflichtet sich, nach Ablauf dieser fünf Jahre dem Hochschulrat den Restbetrag, der möglicherweise nicht durch die Autorenhonorare gedeckt ist, zurückzubezahlen.

 

HOCHSCHULRAT DER UNIVERSITÄT  -   Av. Europe 20    -   1700 Fribourg   -  Tel +41 26 / 300 7031    -   Fax +41 26 / 300 9695    -  
conseil-universite [at] unifr.ch   -   Swiss University