Hochschulrat - AufgabenAls beratendes Organ begutachtet der Hochschulrat zuhanden des Staatsrates strategische Fragen, welche die Universität Freiburg betreffen. Ferner ist er für die Gelder verantwortlich, die der Universität Freiburg durch den Hochschulsonntag zufallen. Des Weiteren verwaltet er einige andere Fonds für spezifische Bedürfnisse der Universität, die ihm anvertraut wurden oder die er zu diesem Zweck eröffnet hat. Auch hierfür bestehen Richtlinien. Somit ist der Hochschulrat auch ein Finanzorgan. Die Schweizer Bischofskonferenz hat ihm für die Ausübung dieser Funktion im Jahre 1999 die Stiftung Pro Universitate Friburgensi zur Verfügung gestellt.
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HOCHSCHULRAT DER UNIVERSITÄT - Av. Europe 20 - 1700 Fribourg - Tel +41 26 / 300 7031 - Fax +41 26 / 300 9695 -
conseil-universite [at] unifr.ch -
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