FORSCHUNGSPOOL
Mit den Mitteln des Forschungspools der Universität
Freiburg wird die Forschung an der Universität verstärkt gefördert
und unterstützt.
Die Entscheidung über die Zusprache von Mitteln aus
dem Forschungspool obliegt
der Forschungskommission des
Schweizerischen Nationalfonds an der Universität Freiburg. Gesuche
können von den nach Art. 3 der Richtlinien berechtigten
Personen auf den 1. Februar und auf den 1. August jedes Jahres gestellt werden und sind an das
Sekretariat der Forschungskommission zu richten (Adresse siehe unten).
Bitte verwenden Sie hierzu die nachfolgenden Antragsformulare (beide Formulare sind unterschrieben einzureichen):
Antragsformular 1
Antragsformular 2