Raumvermietung
Wir vermieten unsere Räume gerne auch an Externe, sei dies für Kurse, Kongresse, Sitzungen, Generalversammlungen etc.
- Preis
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Information und Reservation
Preise für Interne
Falls die Veranstaltung durch die Weiterbildungsstelle oder eine Dozentin bzw. einen Dozenten der Universität Freiburg organisiert wird, gelten die Preise für Interne.
Grosser Raum CHF 330.-/pro Tag
Gruppenraum CHF 50.-/pro Tag
Grosser Raum: 36 Personen
Gruppenraum 6-8 Personen
Mieten für einen halben Tag (bis 12h bzw. ab 13.30h): 70% vom Tagespreis
Samstag und Sonntag können die Räume nur ganztags gemietet werden.
Alle Raumpreise verstehen sich inklusive Benutzung von Beamer, Hellraumprojektor und Flipchart.
Kaffeepausen
Morgen
Empfang: Kaffee, Tee, Fruchtsäfte
Pause: Kaffee, Tee, Fruchtsäfte, 1 Gipfeli pro Person, Früchte CHF 6.- / pro Person
Nachmittag
Pause: Kaffee, Tee, Fruchtsäfte, Mineral, Früchte, Guetzli, Schokolade CHF 5.50.- / pro Person
Wir gehen gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten auf besondere Wünsche ein. Fragen Sie uns einfach!
Falls im WBZ nur die Pausen konsumiert werden, ohne auch Räume zu mieten bzw. mit der WBS zusammen die Veranstaltung zu organisieren, wird der Arbeitsaufwand pro Person und Stunde mit CHF 35.- in Rechnung gestellt.
Mineralwasser
Auch ausserhalb der Pausen können in der Cafeteria Kaffee und Tee bezogen werden. CHF 2.- / pro Person
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Alle Preise verstehen sich pro Person sowie inkl. MWSt.
Preise für Externe
Falls die Veranstaltung ohne die Weiterbildungsstelle organisiert wird, gelten die Preise für Externe.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Räumlichkeiten sowie gegebenenfalls über weitere Leistungen (Verpflegung, technische
Zusatzleistungen, etc.).
1.2 Alle mit der Weiterbildungsstelle getroffenen Vereinbarungen werden erst mit ihrer schriftlichen
Bestätigung durch die Weiterbildungsstelle für beide Seiten verbindlich.
genaue Anzahl der Teilnehmenden sowie den detaillierten Zeitplan des Anlasses (insbesondere
die Pausenzeiten) mit. Diese Angaben sind für den Veranstalter verbindlich.
Weiterbildungsstelle organisiert diese aufgrund der verbindlichen Angaben des Veranstalters
gemäss Ziff. 2.
Form und ist der Weiterbildungsstelle unverzüglich per E-Mail (formcont@unifr.ch) oder Telefax
(026 300 96 49) mitzuteilen. Die Weiterbildungsstelle bestätigt die Annullierung schriftlich.
4.2 Im Falle einer Annullierung gemäss Ziff. 4.1 ist die Weiterbildungsstelle befugt, die gemieteten
Räumlichkeiten anderweitig auszulasten. Ist eine anderweitige Auslastung nicht möglich, hat der
Veranstalter folgende Annullierungskosten zu bezahlen:
- Annullierung bis 41 Tage vor dem Anlass: Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-
- Annullierung am 40. bis 15. Tag vor dem Anlass: 50 Prozent des vereinbarten Entgelts
- Annullierung am 14. bis am Tag des Anlasses: 100 Prozent des vereinbarten Entgelts
4.3 Die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- hat der Veranstalter bei jeder Annullierung, auch im Falle
anderweitiger Auslastung der Räumlichkeiten, zu bezahlen. Die Weiterbildungsstelle behält
sich vor, dem Veranstalter weitere Annullierungskosten in Rechnung zu stellen.
(ab Rechnungsdatum) zu begleichen. Abweichungen von dieser Bestimmung bedürfen der
schriftlichen Form.
dazugehörige Mobiliar (inkl. technische Einrichtungen) gemäss den Instruktionen der
Weiterbildungsstelle sorgfältig benutzt und nicht übermässig verschmutzt werden. Bei
Problemen mit technischen Einrichtungen ist das Fachpersonal der Universität beizuziehen.
6.2 Der Veranstalter ist für das Verhalten aller an der Veranstaltung beteiligten Personen verantwortlich.
Insbesondere hat der Veranstalter alle Teilnehmenden ausdrücklich darauf
hinzuweisen, dass der Konsum von jeglichen Lebensmitteln (mit Ausnahme von Mineralwasser)
in den Kursräumen, nicht gestattet ist. Gegebenenfalls hat er dieses Verbot gegenüber den
Teilnehmenden durchzusetzen.
6.3 Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die anlässlich der Veranstaltung durch unsachgemässe
Handhabung, übermässige Verschmutzung oder auf andere Weise an den gemieteten
Räumlichkeiten sowie am dazugehörigen Mobiliar (inkl. an technischen Einrichtungen)
verursacht werden. Ebenso haftet der Veranstalter für das Abhandenkommen von Mobiliar (inkl.
technischer Einrichtungen).
6.4 Die Versicherung der Haftpflicht gemäss Ziff. 6.3 ist Sache des Veranstalters.
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Namentlich haftet die Weiterbildungsstelle nicht für
das Abhandenkommen oder für die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände.
Weitere Information und Reservation:
Weiterbildungsstelle Universität Freiburg
Rue de Rome 6
CH-1700 Freiburg
Tel. + 41 (0)26 300 73 47
Fax + 41 (0)26 300 96 49
E-mail: formcont [at] unifr.ch
