Forschungskommission SNF
 

Angehende Forschende

 

Stipendien für angehende Forschende ermöglichen jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die am Anfang ihrer Karriere stehen, einen Aufenthalt an einem Forschungsinstitut im Ausland. Hier finden Sie einen Überblick über zur Zeit laufende Stipendien sowie über die an unserer letzten Sitzung erteilten Stipendien.

Die Stipendien werden in allen Disziplinen vergeben, die der SNF fördert. Sie umfassen einen Beitrag für Lebenshaltungskosten, eine Pauschale für Reisespesen und gegebenenfalls eine Beteiligung an den Forschungs- und Kongresskosten. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach dem Familienstand, den familiären Verpflichtungen und den Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland. Bitte lesen Sie aufmerksam alle untenstehenden Dokumente, welche Sie herunterladen können. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Forschungskommission.

Folgende Stipendien können beantragt werden:

  • 6 bis 24 Monate für Doktoranden (Can-Doc)
  • 12 bis 36 Monate für Doktorierte (Post-Doc)

Die Forschungskommission gewährt in der Regel Stipendien bis 12 Monate für Can-Doc und 12 bis 18 Monate für Post-Doc (besondere Bedingungen).

Teilnahmebedingungen

Doktorat;
Lizentiat, Diplom oder Master am Ende der Dissertation (Nachweis über Erstellung von 2/3 der Doktorarbeit resp. Bestätigung durch den/die Leiter/in der These);
Alter: ab 1. Januar 2008 wird die biologische Alterslimite für die Frauen und Männer abgeschafft und durch das akademische Alter ersetzt. Ab 1.1.08 gilt für Post-Doc: Beginn des Stipendiums spätestens 3 Jahre nach Erlangung des Doktorats; für Can-Doc: Beginn des Stipendiums frühestens 2 Jahre nach Erlangung des Lizentiats, Diploms oder Master;
Schweizer Bürgerrecht, Aufenthalts-, Niederlassungs- oder Grenzgängerbewilligung;
Bezug zur schweizerischen Forschung (für ausländische Gesuchstellende: Nachweis einer mind. 2jährigen Tätigkeit an einer schweizerischen universitären Hochschule).

 

Eingabefristen

1. März 2012: für den Beginn des Stipendiums ab 1. Juni 2012

1. September 2012: für den Beginn des Stipendiums ab 1. Dezember 2012

Für die zweite Frist, müssen die Gesuche um ein Stipendium für angehende Forschende via die Web-Plattform mySNF deponiert werden.

Verlängerungen

Verlängerungen können im Rahmen der höchstmöglichen Förderungsdauer von Anfang an angekündigt oder während des Stipendiums beantragt werden.

Dokumentation


Aktuelle Stipendiaten/innen

Gastinstitutionen der Stipendiaten/innen

   

Universität Freiburg/Schweiz   -   Forschungskommission SNF   -   Rectorat - Avenue de l'Europe 20   -   1700 Freiburg
Tel +41 26 300 71 07   -   klara.topinkova [at] unifr.ch
aktualisiert am 09.11.2011   -   Swiss University