Auftrag
Aufgabe des Instituts ist die Förderung der Lehre und der Forschung auf dem Gebiet des Europarechts.
Mit der Anerkennung als gemeinsames BENEFRI-Institut übernimmt das Institut für Europarecht zudem die Aufgabe, die bereits bestehende Kooperation der rechts-wissenschaftlichen Fakultäten der Universi-täten Bern, Neuenburg und Freiburg im Europarecht zu intensivieren und weiter-zuentwickeln.
Daneben gehört es zu den Pflichten des Instituts, die Lehre im Europarecht an der Universität Freiburg zu unterstützen.
Dokumente
Fachkonvention BENEFRI im Europarecht