Über uns
Aus der 1989 gegründeten Forschungsstelle für Europarecht ging 1995 das Institut für Europarecht der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg hervor. Die wichtigste Aufgabe des Instituts ist die Förderung der Lehre und der Forschung im Europarecht. Insbesondere ist das Institut bemüht, den Studierenden, die an der Universität Freiburg ein Lizentiat mit dem Zusatz „Europarecht“ erlangen können, attraktive Lehrveranstaltungen anzubieten.
Seit seiner Gründung räumt das Institut der Zusammenarbeit mit den Universitäten Bern und Neuenburg ein besonderes Gewicht ein. Bereits die Fachkonvention BENEFRI im Europarecht aus dem Jahr 1995 sah eine enge Zusammenarbeit vor, die mit der Anerkennung des Instituts für Europarecht als BENEFRI-Institut im Frühling 2001 weiter vertieft und institutionalisiert worden ist.
Das Institut, das an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Freiburg verankert bleibt, übernimmt damit die Funktion eines Kompetenzzentrums für Europarecht der BENEFRI-Universitäten. Indem das Institut Leistungen für die drei Partneruniversitäten übernimmt, wird eine optimale Nutzung der Ressourcen der drei Universitäten ermöglicht.