Sprachliche Gleichbehandlung

Der Freiburger Staatsrat hat am 31. März 1998 die von der Staatskanzlei und dem Amt für Gesetzgebung erarbeiteten Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung genehmigt. Diese Richtlinien gelten für das Verfassen von freiburgischen Gesetzestexten und sind verbindlich. Die Empfehlungen der Staatskanzlei und des Amts für Gesetzgebung hingegen gelten für den gesamten Verwaltungsbereich des Kantons, also auch für die Universität Freiburg.

Empfehlungen zur sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann (pdf)

Sprachliche Gleichbehandlung in den gesetzestechnischen Richtlinien (GTR) (pdf)

Gesetzestechnische Richtlinien GTR: http://www.fr.ch/sleg/de/pub/gtr.htm

Dienststelle für die Gleichstellung von Frau und Mann - Av. Europe 20 - 1700 Freiburg - Tel +41 26 / 300 7040 - Fax +41 26 / 300 9700
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