Forschungsarbeit
8 durch Semesterintensivkurse zu erwerbende ECTS-Punkte können durch eine Forschungsarbeit ersetzt werden, welche benotet wird. Der inhaltliche Teil der Forschungsarbeit hat mindestens 50 Seiten zu umfassen und darf den Umfang von 80 Seiten nicht überschreiten. Die Abgabefrist für die Forschungsarbeit beträgt 6 Monate, mit Fristbeginn ab Empfang des Themas.
Vorgehen:
Wer eine Forschungsarbeit verfassen will, hat sich vorgängig mit einem Professor oder einer Professorin in Verbindung zu setzen und abzuklären, ob (und allenfalls in welchem Themenbereich) diese/r bereit ist, eine Forschungsarbeit entgegenzunehmen. Danach hat sich der/die Studierende beim Dekanat einzuschreiben und anzugeben, in welchem Fach und ab welchem Datum er die Arbeit schreiben will und welcher Professor oder welche Professorin sich zur Betreuung der Arbeit bereit erklärt hat. Nach Absprache mit der betreuenden Lehrperson gibt das Dekanat dem/der Studierenden am gewünschten Tag das genaue Thema der Arbeit bekannt und nimmt die Arbeit entgegen.