Masterarbeit
Die Masterarbeit ist innerhalb von 14 Tagen zu verfassen.
Die Studierenden müssen sich rechzeitig beim Dekanat einschreiben: unter Angabe des Tages, an welchem Sie die Arbeit beginnen wollen, und des Fachs, in welchem die Arbeit geschrieben werden soll.
Die Mitteilung des Themas und die Entgegennahme der Arbeit erfolgen durch das Dekanat. Die Masterarbeitet wird benotet und kann höchstens einmal wiederholt werden.
Informationen : Droit-memoires(at)unifr.ch sowi das Reglement vom 28. Juni 2006 für den Erwerb des Bachelor of Law (BLaw), des Master of Law (M Law), des Masters of Arts in Legal Studies (M A Legal Studies) und des Doktorates der Rechtswissenschaft (RBMD) und Ausführungsreglemente .