Zusätze und Profile auf Masterstufe
Die Zusätze
Master of Law mit dem Zusatz «Zweisprachig»
Wer als Juristin oder Jurist in der Schweiz arbeitet, ist auf gute Kenntnisse sowohl der deutschen, als auch der französischen Sprache angewiesen. Deshalb bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät ihren Studierenden die Möglichkeit, gewisse Kurse auf Französisch zu belegen und auf diesem Weg einen Master of Law mit dem Zusatz «Zweisprachig» zu erwerben.
- Mit zweisprachigem Bachelor of Law: Mindestens 40% der Kreditpunkte des Masterstudiums werden in der zweiten Studiensprache* erworben.
- Ohne zweisprachigen Bachelor of Law: Mindestens 40% der Kreditpunkte des Masterstudiums werden in der zweiten Studiensprache erworben. Es muss eine schriftliche Arbeit in der zweiten Studiensprache verfasst werden: die Masterarbeit Masterarbeit oder eine andere schriftliche und von einem Dozierenden akzeptierte Arbeit.
* Erste Studiensprache ist diejenige, in welcher der Kandidat oder die Kandidatin den grösseren Teil der Prüfungen ablegt. Den Studierenden, die den Zusatz «Zweisprachig» anstreben, wird empfohlen, das Fach «Einführung in die französische juristische Sprache» zu belegen. Der Zusatz «Zweisprachig» ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Programm «bilingue plus» .
Master of Law mit dem Zusatz «Religionsrecht» («Utriusque Iuris») :
Religionsrechtliche Fragen sind heutzutage wieder vermehrt im Gespräch. Die Schweiz kennt unterschiedliche und komplexe Regelungen zum Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat. Sie werden in verschiedenen Kantonen und in der Eidgenossenschaft ganz neu diskutiert. Die christlichen Kirchen kennen zudem, ebenso wie die jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften, spezifische Regelungen für ihren internen Bereich.
Wer sich für die grundlegenden Fragen an der Schnittstelle von Recht und Religion interessiert, kann einen Master of Law mit dem Zusatz «Utriusque Iuris» / «Religionsrecht» erwerben.
- Den Bachelor of Law im Religionsrecht («Utriusque Iuris») erworben haben und die Prüfung im Fach «Vertiefungskurs Religionsrecht» bestehen; oder
- Die Prüfungen in den Fächern «Einführungskurs Religionsrecht» und «Vertiefungskurs Religionsrecht» bestehen.
Die Profile
Die Profile erlauben den Studierenden, ihre Kenntnisse in bestimmten Rechtsgebieten zu vertiefen und Schwerpunkte zu bilden. Es besteht zwar die Möglichkeit, einen Master ohne Profile zu erlangen. Aus verschiedenen Gründen (unter anderem im Hinblick auf das Anwaltspraktikum) wird den Studierenden jedoch empfohlen, das Masterstudium (wenigstens) mit dem Profil «Rechtspraxis und Verfahren» abzuschliessen.
Doppel- und Mehrfachverwertungen sind zulässig. Das heisst, eine Leistung kann gleichzeitig für mehrere Profile gewertet werden. Mögliche Doppel- und Mehrfachverwertungen werden im Vorlesungsverzeichnis angegeben.
- «Rechtspraxis und Verfahren («Praxismaster»)»(48 ECTS)
- «Europa und Internationales »(32 ECTS)
- «Wirtschaft, Vertrag und Vermögen» (32 ECTS)
- «Familie und Gesellschaft» (32 ECTS)
- «Strafrecht » (32 ECTS)
- «Staat, Verfassung und Verwaltung» (32 ECTS)