Zulassung zum Master of Law
Bachelor of Law Freiburg / Schweiz
Studierende, die einen Bachelor of Law an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg absolviert haben und ihre Studien ohne Unterbrechung fortsetzen, sind ohne Auflagen zum Masterstudium zugelassen.
Studierende, die einen Bachelor of Law an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg absolviert haben und ihre Studien nach dem Erwerb des Bachelors of Law unterbrochen haben, sind zwar ohne Auflagen zum Masterstudium zugelassen, müssen sich aber erneut an der Universität Freiburg anmelden. Die Anmeldung erfolgt online; auf der Homepage der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung. Die Frist für die Anmeldung ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühlingssemester.
Studierende, die einen Bachelor of Law an einer anderen Schweizerischen Universität absolviert haben, sind ohne Auflagen zum Masterstudium zugelassen. Sie müssen sich lediglich an der Universität Freiburg anmelden. Die Anmeldung erfolgt online; auf der Homepage der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung. Die Frist für die Anmeldung ist der 30. April für das Herbstsemester und der 30. November für das Frühlingssemester.
Schweizer Bachelor (anders Fach) / Bachelor of Law (Ausland)
Für Studierende, die :- einen Bachelor (oder gleichwertigen Abschluss) in einem anderen Fach als Rechtswissenschaft an einer Schweizerischen Universität, oder
- einen Bachelor (oder gleichwertigen Abschluss) in Rechtswissenschaft an einer anerkannten ausländischen Universität, oder
- einen Bachelor (oder gleichwertigen Abschluss) in einem anderen Fach als Rechtswissenschaft an einer anerkannten ausländischen Universität absolviert haben, bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät den «Master of Arts in Legal Studies».
Um das Studium des Master of Law absolvieren zu können, müssen sich diese Studierenden zuerst zum Bachelorstudium anmelden und können dann nach erfolgter Immatrikulation an der Universität ein Anerkennungsgesuch an die Äquivalenzkommission der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Freiburg einreichen. Die Kommission wird jedes Dossier individuell prüfen. Nur die bereits absolvierten Studienleistungen, welche von der Äquivalenzkommission als gleichwertig zu bestimmten Prüfungen der Examensblöcke IUR I, IUR II und IUR III anerkannt werden, müssen im Rahmen des ordentlichen Bachelorstudiums nicht mehr abgelegt werden. Nach Erlangen des Bachelor of Law von Freiburg erfolgt dann der Übertritt ins Masterstudium.