Master of Arts in Legal Studies (M A Legal Studies)
(Rechtswissenschaftliche Studien)
Beschreibung des Programms und Studienplan
Das Programm setzt sich aus obligatorischen Fächern aus dem Bachelorprogramm und frei wählbaren Fächern aus dem Bachelor – und / oder Masterprogramm zusammen.
Das Studium der obligatorischen Fächer vermittelt die Grundkenntnisse in Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht.
Folgende Fächer sind obligatorisch (Total 48 oder 51 ECTS):
- Einführung in das Recht (9 ECTS)
- Aus dem Privatrecht: Zivilrecht I (6 ECTS) sowie entweder Obligationenrecht I (12 ECTS) oder Obligationenrecht II (12 ECTS)
- Aus dem Öffentlichen Recht: Öffentliches Recht I (12 ECTS) oder Öffentliches Recht II (12 ECTS)
- Aus dem Strafrecht: Strafrecht I (12 ECTS) oder Strafrecht II (9 ECTS)
Eine allfällige individuelle Anpassung der obligatorischen Fächer ist möglich.
Das Studium der frei wählbaren Fächer (rund 40 ECTS-Kreditpunkte) ergänzt und vertieft die Grundkenntnisse anhand der persönlichen Interessen des Studenten oder der Studentin.
Den Studierenden wird empfohlen, den frei wählbaren Teil ihres Studienprogramms in Absprache mit dem oder der für dieses Programm verantwortlichen Professor/in festzulegen.
Zielpublikum
Personen, die nicht einen klassischen juristischen Beruf (z. B. Anwalt, Richter oder Notar) ausüben wollen, aber im Rahmen ihrer Tätigkeit über hinreichende juristische Kenntnisse verfügen möchten:
- Inhaber eines universitären Bachelor
- Absolventen von Fachhochschulen.
Ausländische Juristen:
- Inhaber eines Bachelor of Law oder eines Master of Law einer ausländischen Universität.
ECTS-Kreditpunkte und Dauer des Studiums
Das Studienprogramm zu 90 ECTS (inkl. Masterarbeit zu 4 ECTS) dauert im Minimum 3 Semester. Es existiert keine Studienzeitbeschränkung.
Studienabschluss
Master of Arts in Legal Studies (Rechtswissenschaftliche Studien)
Unterrichtssprachen
Deutsch oder Französisch (wählbar von den Studierenden) mit der Möglichkeit in beiden Sprachen zu studieren.
Zusätze
Möglichkeit für den Erwerb eines Master of Arts in Legal Studies mit Zusatz «zweisprachig» (Deutsch-Französisch).
Dazu müssen mindestens 40% der ECTS-Kreditpunkte in der zweiten Studiensprache erworben werden. Zudem muss eine schriftliche Arbeit in der zweiten Studiensprache verfasst werden: die Masterarbeit oder eine andere schriftliche und von einem Dozierenden akzeptierte Arbeit.
Berufsmöglichkeiten
Das erfolgreich absolvierte Masterstudium öffnet den Weg zu zahlreichen Berufen. In Betracht kommen namentlich folgende Berufe:
- Leitende und beratende Tätigkeiten in der Gemeinde-, Kantons- oder Bundesverwaltung, im Sozialwesen (AHV, IV usw.), bei Verbänden, in der Privatwirtschaft, in internationalen Organisationen;
- Diplomat/in, Journalist/in, Politiker/in, Lehramt, Rechtsinformatiker/in.
Zulassung und Einschreibung
Inhaber eines nichtjuristischen schweizerischen Bachelors oder eines ausländischen äquivalenten Bachelors werden grundsätzlich ohne Auflagen zugelassen. Über die Zulassung von Fachhochschul-Absolventen entscheidet die Fakultät anhand der erworbenen Diplome sowie unter allfälligen Auflagen. Das Gesuch um Zulassung und die entsprechenden Dossiers müssen bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg eingereicht werden.
Information
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