Das Doktorat der Rechtswissenschaften
Der höchste akademische Titel, den die Fakultät verleiht, ist das Doktorat. Es ist für jene Studierenden bestimmt, die ihre Ausbildung durch die Abfassung einer wissenschaftlichen Studie (Dissertation) vervollständigen wollen.
Zum Doktorat an unserer Fakultät wird zugelassen, wer im Master of Law eine Durchschnittsnote von mindestens 4,75 erzielt hat. Für Kandidaten und Kandidatinnen, die nicht in Freiburg studiert haben, gilt zusätzlich, dass sie auch die Zulassungsbedingungen ihrer Heimuniversität (oder ihres Heimatlandes, falls ihre Universität keinen Doktortitel verleiht) erfüllen.
In begründeten Fällen kann der Professorenrat eine Ausnahme bewilligen. Dissertationen werden in der Regel durch einen Freiburger Professor oder eine Professorin betreut. Mit diesem/dieser soll das Thema bestimmt werden. Der Zeitaufwand für das Verfassen einer Dissertation beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre.
Die Voraussetzungen und das ausführliche Verfahren sind im Reglement vom 28. Juni 2006 für den Erwerb des Bachelor of Law (B Law), des Master of Law (M Law), des Master of Arts in Legal Studies (M A Legal Studies) und des Doktorates der Rechtswissenschaft (RBMD) bzw. in der Promotionsordnung festgelegt.