Faculté de Droit
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Faculty of Law

 

Zusätze Bachelor of Law

Bereits auf Bachelorstufe ist es möglich, bestimmte Bereiche zu vertiefen und damit einen besonderen Zusatz («Mention») beim Abschluss des Bachelorprogramms zu erlangen; dies in den Bereichen Europarecht, Religionsrecht («Utriusque Iuris») und Zweisprachigkeit. Es können auch mehrere Zusätze kombiniert werden. Diejenigen Studierenden, die einen zweisprachigen Bachelor of Law anstreben, können zusätzlich auch die Ausbildung «bilingue plus» absolvieren.

Zusatz «Zweisprachig»

Wer als Juristin oder Jurist in der Schweiz arbeitet, ist auf gute Kenntnisse sowohl der deutschen, als auch der französischen Sprache angewiesen. Deshalb bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät ihren Studierenden die Möglichkeit, gewisse Kurse auf Französisch zu belegen und auf diesem Weg einen Bachelor of Law mit dem Zusatz «Zweisprachig» zu erwerben.

Der zweisprachige Bachelor kann auf zwei Arten erlangt werden:

  • Die Prüfungen des Examens-Blocks IUR I, IUR II oder IUR III werden in der zweiten Studiensprache* erfolgreich abgelegt. Es wird eine Seminararbeit in der zweiten Studiensprache verfasst.

  • Mindestens 40% der ECTS-Kreditpunkte werden in der zweiten Studiensprache erworben. Es wird eine Seminararbeit in der zweiten Studiensprache verfasst.

* Erste Studiensprache ist diejenige, in welcher der Kandidat oder die Kandidatin den grösseren Teil der Prüfungen ablegt. Die schriftliche Arbeit kann durch einen schriftlichen Bericht über ein (in der zweiten Studiensprache absolviertes) juristisches Praktikum mit einer Mindestdauer von zwei Monaten ersetzt werden. Den Studierenden, die den Zusatz «Zweisprachig» anstreben, wird empfohlen, das Wahlfach «Einführung in die französische juristische Sprache» zu belegen. Der Zusatz «Zweisprachig» kann sowohl mit dem Zusatz «Europarecht» als auch mit dem Zusatz «Religionsrecht» kombiniert werden. Der Zusatz «Zweisprachig» ist die Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung «bilingue plus» .

^ top

Zusatz Europarecht

Das europäische Recht, insbesondere das Recht der EU, gewinnt für die Rechtspraxis in der Schweiz immer mehr an Bedeutung. Daher ist dieser Aspekt auch im Rahmen der juristischen Ausbildung zu berücksichtigen. Die Studierenden können vor diesem Hintergrund ihr Studium auf den Erwerb eines Bachelors mit dem Zusatz «Europarecht» ausrichten.

Um einen Bachelor mit dem Zusatz «Europarecht» zu erlangen, müssen die Studierenden die Fächer «Binnenmarktrecht» und «Einführung in das europäische Privatrecht» ablegen und eine Seminararbeit zu einem europarechtlichen Thema schreiben.

^ top

Zusatz «Religionsrecht»

Religionsrechtliche Fragen sind heutzutage wieder vermehrt im Gespräch. Die Schweiz kennt unterschiedliche und komplexe Regelungen zum Verhältnis von Religionsgemeinschaften und Staat. Sie werden in verschiedenen Kantonen und in der Eidgenossenschaft ganz neu diskutiert. Die christlichen Kirchen kennen zudem, ebenso wie die jüdischen und islamischen Religionsgemeinschaften, spezifische Regelungen für ihren internen Bereich. Wer sich für die grundlegenden Fragen an der Schnittstelle von Recht und Religion interessiert, kann einen Bachelor of Law mit dem Zusatz «Utriusque Iuris» / «Religionsrecht» erwerben.

Um einen Bachelor of Law mit dem Zusatz «Religionsrecht» («Utriusque Iuris») zu erlangen, müssen die Studierenden die Prüfung im Fach «Einführungskurs Religionsrecht» bestehen und eine Seminararbeit im Rahmen dieses Fachs verfassen.

Weitere Informationen: www.unifr.ch/rechtsgeschichte/rechtsgeschichte/mention

^ top

Universität Freiburg   -   Rechtswissenschaftliche Fakultät   -   Av. Europe 20   -   1700 Freiburg  -  tél +41 26 / 300 8000    -   fax +41 26 / 300 9719      
kontakt: droit-webmaster@unifr.ch   -  letzte Änderung: am : 31.10.2011 durch den Webmaster Swiss University