IUR III / Bachelor of Law
| ECTS-Punkte: | |
| Öffentliches Recht III | 12 |
| Zivilrecht III | 9 |
| Obligationenrecht II | 12 |
| Handels- und Wirtschaftsrecht | 9 |
| Sozialrecht | 9 |
| Rechtsphilosophie | 6 |
Vorlesungsverzeichnis 2011/2012
Examensblock IUR III / Bachelor of Law:
- IUR II muss bestanden sein.
- Die propädeutische Arbeit und die beiden Seminararbeiten müssen angenommen worden sein.
- Frühestens am Ende des 6. Semesters erfolgt eine Prüfung in den oben erwähnten Fächern.
- Der Examensblock IUR III muss spätestens vor Beginn des 12. Semesters bestanden sein. Wer den Examensblock IUR III nicht bis zu diesem Zeitpunkt bestanden hat, kann an der Fakultät nicht weiterstudieren.
- Wer ein Examen nicht besteht, kann es zwei Mal wiederholen.
Obligatorische schriftliche Arbeiten Der Erwerb des Bachelor of Law setzt das Verfassen einer propädeutischen Arbeit sowie zweier Seminararbeiten voraus (je 3 ECTS-Kreditpunkte).