Prüfungen Bachelor of Law
Für die Examen sind das Reglement vom 28. Juni 2006 für den Erwerb desBachelor of Law (BLaw), des Master of Law (M Law), des Masters of Arts in Legal Studies (M A Legal Studies) und des Doktorates der Rechtswissenschaft (RBMD), sowie die regelmässigen Mitteilungen des Dekanats massgebend, welche unter anderem Informationen zu den Einschreibemodalitäten und den Prüfungsdaten enthalten.
Die folgenden Tabellen fassen die Prüfungen (IUR I, IUR II und IUR III) und die weiteren Vorgaben zusammen, die zur Erlangung des Bachelor of Law erfüllt werden müssen.
| IUR I | Einführung in das Recht |
| Öffentliches Recht I | |
| Römisches Recht | |
| Strafrecht I | |
| Europa- und Völkerrecht | |
| Zivilrecht I |
Examensblock IUR I :
- Frühestens am Ende des 2. Semesters erfolgt eine Prüfung in den oben erwähnten Fächern.
- Der Examensblock IUR I muss spätestens vor Beginn des 5. Semesters bestanden sein. Wer den Examensblock IUR I nicht bis zu diesem Zeitpunkt bestanden hat, kann an der Fakultät nicht weiterstudieren.
- Wer ein Examen nicht besteht, kann es zwei Mal wiederholen.
| IUR II | Öffentliches Recht II |
| Zivilrecht II | |
| Obligationenrecht I | |
| Strafrecht II | |
| Rechtsgeschichte | |
| Steuerrecht |
Examensblock IUR II :
- IUR I muss bestanden sein.
- Frühestens am Ende des 4. Semesters erfolgt eine Prüfung in den oben erwähnten Fächern.
- Der Examensblock IUR II muss spätestens vor Beginn des 9. Semesters bestanden sein. Wer den Examensblock nicht bis zu diesem Zeitpunkt bestanden hat, kann an der Fakultät nicht weiterstudieren.
- Wer ein Examen IUR II nicht besteht, kann es zwei Mal wiederholen
| IUR III | Öffentliches Recht III |
| Zivilrecht III | |
| Obligationenrecht II | |
| Handels- und Wirtschaftsrecht Sozialrecht | |
| Sozialrecht | |
| Rechtsphilosophie |
Examensblock IUR III / Bachelor of Law :
- IUR II muss bestanden sein.
- Die propädeutische Arbeit und die beiden Seminararbeiten müssen angenommen worden sein.
- Frühestens am Ende des 6. Semesters erfolgt eine Prüfung in den oben erwähnten Fächern.
- Der Examensblock IUR III muss spätestens vor Beginn des 12. Semesters bestanden sein. Wer den Examensblock IUR III nicht bis zu diesem Zeitpunkt bestanden hat, kann an der Fakultät nicht weiterstudieren.
- Wer ein Examen IUR III nicht besteht, kann es zwei Mal wiederholen.
Examenssessionen 2011/2012
- 25.01.2012 au 11.02.2012
(Einschreibesession 15. 11. 2011 ab 10h00 – 29. 11. 2011 um 14h00) - 19.05.2012 au 09.06.2012
(Einschreibesession 20. 03. 2012 ab 10h00 – 03. 04. 2012 um 14h00) - 22.08.2012 au 08.09.2012
(Einschreibesession 26. 06. 2012 ab 10h00 – 05. 07. 2021 um 14h00)
Die Prüfungseinschreibung muss während der vorgegebenen Einschreibefrist per Internet (Gestens) erfolgen. Ob man sich für die 1. 2. oder 3. Session einschreibt, spielt keine Rolle. An jeder Examenssession wird der gesamte Stoff geprüft. Dieser richtet sich nach der ordentlichen Dauer des Kurses, das heisst danach, ob es sich um eine Jahresvorlesung handelt oder ob der Kurs ordentlicherweise nur ein Semester umfasst.
Erasmus-Studierende müssen die Teilnahme an der Herbstsession von der Heimuniversität genehmigen lassen.
Informations : droit-examens@unifr.ch