Faculté de Droit
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Faculty of Law

 

Zulassung zum Bachelor-Studium

Wer an einem Jus-Studium an der Universität Freiburg interessiert ist, findet alle nützlichen Informationen zur Einschreibung sowie die Zulassungsbedingungen auf der Homepage der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung . Die Anmeldung wird online gemacht. Die Frist für die Anmeldung ist der 30. April für das Herbstsemester (HS) und der 30. November für das Frühlingssemester (FS). Da die meisten Lehrveranstaltungen im Herbst beginnen, ist es empfehlenswert, das Studium im Herbstsemester aufzunehmen.

Die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung kümmert sich auch um die Beratung für behinderte Studierende. Weitere Auskünfte sind bei der oben genannten Dienststelle und auf deren Homepage erhältlich.

Zulassung der Personen ohne Maturitätsausweis, die das 30. Lebensjahr vollendet haben (30plus) Personen ohne Maturitätsausweis, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, können zum Bachelor-Studium zugelassen werden, falls die Fakultät sie auf Grund der eingereichten Gesuchsunterlagen und der Ergebnisse einer schriftlichen Prüfung als fähig erachtet, das Rechtsstudium aufzunehmen.

Das Reglement betreffend das Zulassungsverfahren für Personen, die das dreissigste Lebensjahr vollendet haben

Informationen: 30plus – Studium ohne Maturität

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Dienstelle für Zulassung und Einschreibung der Universität Freiburg

Büro 1222
Av. de l´Europe 20
CH–1700 Freiburg
Tel. + 41 (0)26 300 70 20
Fax. + 41 (0)26 300 97 90

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