Bachelor of Law
Im klar strukturierten Bachelor-Studium (180 ECTS), das gewöhnlich 3 Jahre (IUR I , IUR II , IUR III ) dauert und eine breite Grundausbildung gewährleistet, werden die wesentlichen Grundlagen des geltenden Rechts (Privatrecht, öffentliches Recht, Strafrecht, Internationales Recht) gelehrt sowie eine grundlegende methodische Kompetenz vermittelt.
Bereits auf Bachelorstufe ist es möglich, bestimmte Bereiche zu vertiefen und damit einen besonderen Zusatz («Mention») beim Abschluss des Bachelorprogramms zu erlangen; dies in den Bereichen Europarecht, Religionsrecht («Utriusque Iuris») und Zweisprachigkeit. Es können auch mehrere Zusätze kombiniert werden. Diejenigen Studierenden, die einen zweisprachigen Bachelor of Law anstreben, können zusätzlich auch die Ausbildung «bilingue plus » absolvieren.
Der Bachelor of Law umfasst das erfolgreiche Bestehen der Examensblöcke IUR I, IUR II und IUR III sowie das Verfassen einer propädeutischen Arbeit und zweier Seminararbeiten.
Obligatorische schriftliche Arbeiten : Der Erwerb des Bachelor of Law setzt das Verfassen einer propädeutischen Arbeit sowie zweier Seminararbeiten voraus (je 3 ECTS-Kreditpunkte). Die propädeutische Arbeit ist im Rahmen der allgemeinen Einführung in das Recht zu verfassen und soll darüber Aufschluss geben, ob Studierende die Grundtechniken des juristischen Schreibens beherrschen.
Für weitere Informationen: Reglement vom 28. Juni 2006 für den Erwerb des Bachelor of Law (B Law), des Master of Law (M Law), des Masters of Arts in Legal Studies (M A Legal Studies) und des Doktorates der Rechtswissenschaft (RBMD); Ausführungsreglemente sowie Äquivalenzregelungen.