Schweizer Mobilität
Die Studentinnen und Studenten können während ihres Studiums einen ein- oder zweisemestrigen Studienaufenthalt an einer anderen schweizerischen Universität absolvieren. Eine Rahmenkonvention zwischen den schweizerischen Hochschulen über die Mobilität der Studierenden regelt dieses Programm.
Wie vorgehen?
Die Studierenden von Freiburg, welche einen Aufenthalt im Rahmen der Schweizerischen Mobilität absolvieren möchten, müssen den ersten Teil Ihrer Studien (mindestens IUR II oder gleichwertige Studien) erfolgreich abgeschlossen haben. Sie müssen sich bei der Dienststelle für internationale Beziehungen der Universität Freiburg einschreiben. Das entsprechende Formular, sowie die dazugehörigen Fristen und weitere Informationen sind auf folgender Internetseite verfügbar:
www.unifr.ch/international/de/out/program/swiss-mobility
Studierende einer Schweizer Universität, die in Freiburg studieren möchten, werden gebeten, sich bezüglich der Einschreibeformalitäten an ihre Heimuniversität zu wenden.
Nach der Einschreibung können die Studierenden die gewählten Kurse an der Universität ihrer Wahl besuchen (unter Vorbehalt spezifischer Voraussetzungen) und die entsprechenden Prüfungen ablegen. Es ist wichtig, dass die Studierenden sich vor dem Antritt ihres Aufenthaltes im Rahmen der Schweizer Mobilität über die verschiedenen Fristen und Einschreibeformalitäten (Zugang zu den Kursen, Prüfungsmodalitäten, etc.) ihrer Gastuniversität informieren.
Wie beantragt man die Anerkennung der Studienleistungen?
Die Studierenden von Freiburg werden gebeten, sich anhand der von der Äquivalenzkommission veröffentlichten Richtlinien zu informieren. Diese Richtlinien sind im Kapitel Anerkennung zu finden. Die Anerkennung von Studienleistungen an der Gastuniversität muss nach der Rückkehr bei der Äquivalenzkommission schriftlich beantragt werden
Studierende anderer Universitäten werden gebeten, sich nach den Richtlinien ihrer Heimuniversität zu richten.