Faculté de Droit
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Faculty of Law

 

ERASMUS / Life Long Learning (LLP) Program

Das Erasmus Programm ist Teil des europäischen Projektes « Life Long Learning Programme (LLP) » und dient der Förderung der europäischen Mobilität von HochschulstudentInnen aus allen Fachbereichen. Seit dem 1. Januar 2011 nimmt die Schweiz als direkter Partner am Erasmus-Programm teil.

Falls Sie sich dazu entschliessen, an einer Partneruniversität der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu studieren, so profitieren Sie von finanzieller Unterstützung und akademischer Betreuung an der Gastuniversität. Ihr Aufenthalt dauert ein oder zwei Semester, ohne dass Sie ein Studienjahr verlieren. Die an der Gastuniversität erworbenen Studienleistungen werden Ihnen anhand der Richtlinien der Äquivalenzkommission der Fakultät anerkannt.

Wie vorgehen?

Die Studierenden von Freiburg, welche einen Auslandaufenthalt im Rahmen des Erasmus-Programms absolvieren möchten, müssen den ersten Teil Ihrer Studien (mindestens IUR II oder gleichwertige Studien) erfolgreich abgeschlossen haben. Sie müssen sich beim Büro für Erasmus und internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät einschreiben. Das entsprechende Formular, sowie die dazugehörigen Fristen und weitere wichtige Informationen sind in der Rubrik „LINKS“ verfügbar.

Nach der Einschreibung werden die Studierenden an der gewählten Gastuniversität angekündigt. Sie müssen danach die administrativen Notwendigkeiten (Einschreibung an der Gastuniversität, Wahl der Kurse, Studienvereinbarung, etc.) sowie die Organisation ihres Aufenthaltes (Unterkunft, Versicherungen, Reise, etc.) in die Wege leiten.

Die Vorbereitung in sprachlicher Hinsicht ist für einen erfolgreichen Aufenthalt entscheidend. Je besser man die Sprache des Gastlandes beherrscht, desto schneller fühlt man sich in der neuen Umgebung wohl.

Wie beantragt man die Anerkennung der Studienleistungen?

Die Studierenden von Freiburg werden gebeten, sich anhand der von der Äquivalenzkommission veröffentlichten Richtlinien zu informieren. Diese Richtlinien sind im Kapitel Anerkennung zu finden. Die Anerkennung von Studienleistungen an der Gastuniversität muss nach der Rückkehr bei der Äquivalenzkommission schriftlich beantragt werden.

Praktische Informationen

Praktische Informationen bezüglich Stipendien, Visa, Unterkunft, Versicherungen (Krankenkasse, etc.) sind auf der Homepage der Dienststelle für internationale Beziehungen erhältlich.

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Büro für Erasmus und internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Delegierte für internationale Beziehungen
Prof. Pascal Pichonnaz
Prof. Franz Werro

Administrative Koordinatorin
Frau Ingrid Kramer

20, Av. de l´Europe
Büro 4060, Miséricorde
CH-1700 Fribourg
SUISSE
Tel. +41 (0)26 300 81 12
Fax +41 (0)26 300 96 25

Sprechstunden während des Semesters

Mo 15.00 - 16.30 h
Mi 12.00 - 14.00 h
Fr 12.00 - 14.00 h

Dienststelle für Internationale Beziehungen der Universität Freiburg

Av. de l´Europe 20
Büro 4059A, Miséricorde
CH-1700 Freiburg
Tél. + 41 (0)26 300 70 47

ESN Fribourg (Erasmus Student Network Fribourg)

Av. de l´Europe 20
Büro 3010, Miséricorde
CH-1700 Freiburg
Tél. + 41 (0)26 300 70 27

Universität Freiburg   -   Rechtswissenschaftliche Fakultät   -   Av. Europe 20   -   1700 Freiburg  -  tél +41 26 / 300 8000    -   fax +41 26 / 300 9719      
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