ERASMUS / Life Long Learning (LLP) Program
Das Erasmus Programm ist Teil des europäischen Projektes « Life Long Learning Programme (LLP) » und dient der Förderung der europäischen Mobilität von HochschulstudentInnen aus allen Fachbereichen. Seit dem 1. Januar 2011 nimmt die Schweiz als direkter Partner am Erasmus-Programm teil.
Falls Sie sich dazu entschliessen, an einer Partneruniversität der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu studieren, so profitieren Sie von finanzieller Unterstützung und akademischer Betreuung an der Gastuniversität. Ihr Aufenthalt dauert ein oder zwei Semester, ohne dass Sie ein Studienjahr verlieren. Die an der Gastuniversität erworbenen Studienleistungen werden Ihnen anhand der Richtlinien der Äquivalenzkommission der Fakultät anerkannt.
Wie vorgehen?
Die Studierenden von Freiburg, welche einen Auslandaufenthalt im Rahmen des Erasmus-Programms absolvieren möchten, müssen den ersten Teil Ihrer Studien (mindestens IUR II oder gleichwertige Studien) erfolgreich abgeschlossen haben. Sie müssen sich beim Büro für Erasmus und internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät einschreiben. Das entsprechende Formular, sowie die dazugehörigen Fristen und weitere wichtige Informationen sind in der Rubrik „LINKS“ verfügbar.
Nach der Einschreibung werden die Studierenden an der gewählten Gastuniversität angekündigt. Sie müssen danach die administrativen Notwendigkeiten (Einschreibung an der Gastuniversität, Wahl der Kurse, Studienvereinbarung, etc.) sowie die Organisation ihres Aufenthaltes (Unterkunft, Versicherungen, Reise, etc.) in die Wege leiten.
Die Vorbereitung in sprachlicher Hinsicht ist für einen erfolgreichen Aufenthalt entscheidend. Je besser man die Sprache des Gastlandes beherrscht, desto schneller fühlt man sich in der neuen Umgebung wohl.
Wie beantragt man die Anerkennung der Studienleistungen?
Die Studierenden von Freiburg werden gebeten, sich anhand der von der Äquivalenzkommission veröffentlichten Richtlinien zu informieren. Diese Richtlinien sind im Kapitel Anerkennung zu finden. Die Anerkennung von Studienleistungen an der Gastuniversität muss nach der Rückkehr bei der Äquivalenzkommission schriftlich beantragt werden.
Praktische Informationen
Praktische Informationen bezüglich Stipendien, Visa, Unterkunft, Versicherungen (Krankenkasse, etc.) sind auf der Homepage der Dienststelle für internationale Beziehungen erhältlich.
