Faculté de Droit
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Faculty of Law

 

Anerkennung

Freiburger Studierende die einen Studienaufenthalt in der Schweiz oder im Ausland absolviert haben.

Studierende, die im Rahmen eines Studienaustausches an einer Fakultät in der Schweiz oder im Ausland Prüfungen bestanden und/oder Seminararbeiten geschrieben haben, können nach ihrer Rückkehr ein Anerkennungsgesuch stellen. Zuständig ist die Äquivalenzkommission. Vor der Abreise wird keine Anerkennungsgarantie gegeben.

Studierende, die an einer anderen Schweizer oder ausländischen Universität ihr Studium begonnen oder ein Bachelor-Diplom erhalten haben und in Freiburg studieren wollen, können ebenfalls ein Anerkennungsgesuch an die Äquivalenzkommission stellen. Voraussetzung ist die Zulassung an die Universität Freiburg.

Die Äquivalenzkommission definiert die Grundsätze hinsichtlich der Anerkennung.

Bezüglich Anerkennung gelten die folgenden Grundsätze:

  • Nur bestandene Prüfungen können anerkannt werden.
  • Noten einer anderen Universität werden weder umgerechnet noch übernommen, ausser im Rahmen von BENEFRI, der Schweizer Mobilität, Paris II und des CTLS.
  • Anerkennungsgesuche müssen mit den Kopien der Leistungsnachweise, Kurzbeschreibungen der Kursinhalte (für die Schweizermobilität werden detaillierte Kurspläne verlangt), dem Anerkennungsformular und den verfassten Arbeiten eingereicht werden.
  • Anerkennungsgesuche müssen mit den Kopien der Leistungsnachweise, Kurzbeschreibungen der Kursinhalte, dem Anerkennungsformular und den verfassten Arbeiten eingereicht werden.
  • Die Äquivalenzkommission entscheidet jeden Fall individuell.

Gaststudierende von Schweizer oder ausländischen Universitäten

Gaststudierende von Schweizer oder ausländischen Universitäten informieren sich bitte an Ihrer Heimuniversität hinsichtlich jeglicher Fragen zur Anerkennung von in Freiburg absolvierten Studienleistungen. Die Umrechnung der Noten in ein anderes System ist nicht möglich.

Die Notenbestätigungen – Transcript of records

Am Ende der Prüfungssession wird eine Notenbestätigung erstellt. Das Original wird an den/die KoordinatorIn der Heimuniversität geschickt. Die Studierenden bekommen eine Kopie, falls sie es wünschen. Die Noten werden weder per Telefon, noch per Email oder Fax mitgeteilt.

Studierende der Schweizer Mobilität erhalten die Notenbestätigung im Original.

Die Studentin oder der Student, die oder der Prüfungen an anderen Fakultäten abgelegt hat, und die oder der möchte, dass alle erbrachten Leistungen auf einem einzelnen Dokument aufgelistet werden, kann einen «Transcript of Records» bei der Dienststelle für Internationale Beziehungen beantragen. Dazu muss sie oder er eine Kopie aller ihrer/seiner Resultate an besagte Dienststelle aushändigen.

Freiburg verwendet eine Notenskala von 1 bis 6. Die Note 6 ist die beste, 1 die schlechteste. Ab der Note 4 ist eine Prüfung bestanden. Mit einer Note niedriger als 4 ist die Prüfung nicht bestanden. Halbe Noten können vergeben werden.

Die Umrechnung der Noten in ein anderes System ist nicht möglich.

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Büro für Erasmus und internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

Delegierte für internationale Beziehungen
Prof. Pascal Pichonnaz
Prof. Franz Werro

Administrative Koordinatorin
Frau Ingrid Kramer

20, Av. de l´Europe
Büro 4060, Miséricorde
CH-1700 Fribourg
SUISSE
Tel. +41 (0)26 300 81 12
Fax +41 (0)26 300 96 25

Sprechstunden während des Semesters

Mo 15.00 - 16.30 h
Mi 12.00 - 14.00 h
Fr 12.00 - 14.00 h

Dienststelle für Internationale Beziehungen der Universität Freiburg

Av. de l´Europe 20
Büro 4059A, Miséricorde
CH-1700 Freiburg
Tél. + 41 (0)26 300 70 47

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