Gemeinsame Dissertationsbetreuung an der Universität Freiburg

Prinzip

Die gemeinsame Betreuung einer Dissertation folgt dem Prinzip, dass ein Doktorand oder eine Doktorandin seine oder ihre Dissertation unter der Leitung von zwei Dissertationsbetreuern oder -betreuerinnen aus zwei Universitäten verfasst. Nach Abschluss verleiht ihm oder ihr jede der beiden Universitäten den Grad eines Doktors oder einer Doktorin, unter Erwähnung, dass dieser nach einer gemeinsamen Betreuung der Dissertation verliehen wurde.

Die gemeinsame Betreuung einer Dissertation muss Gegenstand einer Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Universitäten zur Regelung der Modalitäten sein.

Die Universität Freiburg ist in der Regel offen für Kooperationsvereinbarungen für die gemeinsame Betreuung einer Dissertation mit anerkannten ausländischen Universitäten, unabhängig von ihrem geographischen Standort. Eine solche Vereinbarungen setzt keine allgemeine Vereinbarung zwischen den beiden Universitäten voraus.

Verfahren

Das Verfahren beginnt an der Universität Freiburg: der Dissertationsbetreuer oder die Dissertationsbetreuerin, in Absprache mit einem Dissertationsbetreuer oder einer Dissertationsbetreuerin an einer anerkannten ausländischen Universität,

  • erstellt den Entwurf der Kooperationsvereinbarung anhand des Vorlagedokuments [Dokument auf Französisch, auf Deutsch, auf Italienisch, auf Englisch];
  • stellt zwei von ihm oder ihr sowie vom Doktoranden oder der Doktorandin unterzeichnete Exemplare dem Dekan oder der Dekanin zu.

Nach Unterschrift durch den Dekan oder die Dekanin unterbreitet die Akademische Direktion den Entwurf dem Rektor zur Unterschrift und stellt ihn anschliessend der Partneruniversität zur Unterschrift zu.

Nach Eingang des gegengezeichneten Dokuments stellt sie dem Dekan oder der Dekanin, dem Dissertationsbetreuer oder der Dissertationsbetreuerin sowie der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung eine Kopie zu.

Das Verfahren beginnt an der Partneruniversität: diese stellt dem Dissertationsbetreuer oder der Dissertationsbetreuerin an der Universität Freiburg zwei mit allen erforderlichen Unterschriften, einschliesslich der Unterschrift des Doktoranden oder der Doktorandin, versehene Exemplare des Entwurfs der Kooperationsvereinbarung zu.

Nach Abschluss der Unterschriften an der Universität Freiburg stellt die Akademische Direktion ein Originalexemplar der Partneruniversität sowie eine Kopie dem Dekanat, dem Dissertationsbetreuer oder der Dissertationsbetreuerin und der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung zu.

Die Akademische Direktion gibt den Dissertationsbetreuern und Dissertationsbetreuerinnen zu allen Fragen in Zusammenhang mit dem Verfassen der Kooperationsvereinbarungen Auskunft.

Wichtig: die Kooperationsvereinbarung kann erst in Kraft treten, nachdem der Doktorand oder die Doktorandin an der Universität Freiburg zugelassen wurde (Anmeldeverfahren unter www.unifr.ch/admission/de/futur/doct/foreign!

Finanzielle Unterstützung für Vereinbarungen mit Universitäten im Bologna Raum

Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) unterstützt finanziell Betreuungen einer Dissertation unter bestimmten Voraussetzungen (s. http://www.crus.ch/information-programmes/cotutelles-de-these.html?L=2).

Dazu stellt die Akademische Direktion jedes Jahr am 20. März der CRUS die vom Dissertationsbetreuer oder der Dissertationsbetreuerin und dem Dekan oder der Dekanin unterzeichneten Beitragsgesuche zu (Gesuchsformular unter www.crus.ch/information-programmes/cotutelles-de-these/avec-les-universites-francaises/rechte-navigation/documents.html?L=2), die ihr an diesem Datum vorliegen.

 

Anschrift

Universität Freiburg
Akademische Direktion
Miséricorde, Büro 1216 / 1217
Av. de l'Europe 20
CH-1700 Freiburg

Tel. +41 (0)26 300 70 12
Fax +41 (0)26 300 96 89

Universitä Freiburg  -  Akademische Direktion  -  24.02.2012  -  diracad [at] unifr.ch
Av. Europe 20, CH-1700 Freiburg  -  Tel +41 26 / 300 7012  -  Fax +41 26 / 300 9689
Swiss University