Weiterbildungsfonds
Um die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Rahmen ihrer Weiterbildungsaktivitäten finanziell etwas zu entlasten, kann eine materielle Unterstützung in Form einer festgelegten Spesenentschädigung aus dem Weiterbildungsfonds CSWM erfolgen. Für die Gesuche auf Kostenrückerstattung aus den jeweiligen Fakultäten sind die Fakultätsvertreter in der Weiterbildungskommission zuständig. CSWM-Mitglieder aus interfakultären Instituten etc., die keiner Fakultät angehören (z.B. dem Rektorat unterstellt sind), schauen hier, bei welchem Kommissionsmitglied sie ihre Gesuche einreichen können. Die eingereichten Gesuche werden anlässlich der Kommissionssitzungen im April, September und Dezember behandelt. Im Anschluss an die Sitzung wird den Gesuchstellern der Entscheid über Annahme oder Ablehnung des Gesuchs mitgeteilt. Ende Jahr wird für die angenommenen Gesuche der entsprechende Betrag bekannt gegeben und ausbezahlt. Die Kommission kann auch Anträge zurückstellen und erst in der letzten Sitzung des Jahres behandeln. Damit wird Weiterbildungsaktivitäten, in denen ein eigener Beitrag geleistet wurde oder die in engem Zusammenhang mit der eigenen Forschungsarbeit stehen eine gewisse Priorität eingeräumt. Die Kostenrückerstattung erfolgt nach dem Einreichen der entsprechenden Originalquittungen gemäss Richtlinien und anhand des Antragsformulars. Die Anleitung muss dabei strikte befolgt werden. Anträge, die nach dem Monat November eingehen, werden erst am Ende des nächsten Jahres beglichen. Da die eingereichten Originalquittungen nicht zurückgegeben werden können, wird empfohlen, den Antrag vor dem Einreichen zu kopieren.
[Achtung: Für Angestellte und Antragsteller SNF-Projekte gibt es eine attraktive alternative Finanzierungsmöglichkeit für bis zu 2 Konferenzen pro Jahr. Die Anträge müssen mind. 6 Wochen vor der Tagung eingereicht werden.]
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