Allgemeines

Die Weiterbildung der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Universität Freiburg ist ein besonderes Anliegen des CSWM.

Fortbildungsveranstaltungen verschiedenster Art bieten dem Mittelbau die Möglichkeit, neue Impulse sowohl in die eigene wissenschaftliche Forschung als auch in die didaktische und wissenschaftliche Arbeit an der Universität einfliessen zu lassen. Weiterbildung ist daher für die aktuelle universitäre Tätigkeit der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen ebenso wichtig wie für deren berufliches Fortkommen.

 

Weiterbildungsfonds

Der Weiterbildungsfonds CSWM der Universität Freiburg, verwaltet durch die Weiterbildungskommission des CSWM, bietet den CSWM-Mitgliedern finanzielle Unterstützung (Spesenentschädigungen) im Rahmen ihrer Weiterbildungsaktivitäten (Tagungen etc.) an.

 

Wer kann die Weiterbildungsgelder beantragen?

Von den Beiträgen aus dem Weiterbildungsfonds profitieren können alle wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universität Freiburg ab einem Anstellungsgrad von 25%, die als DoktorandIn an der Universität eingeschrieben sind oder den CSWM-Jahresmitgliedsbeitrag von 40.- Sfr. auf das CSWM-Postkonto 17-11476-2 (IBAN: CH92 0900 0000 1701 1476 2 / BIC: POFICHBEXXX) bezahlt haben.

In Ausnahmefällen kann von der Anforderung an den Anstellungsgrad abgewichen werden.

 

Wie können Weiterbildungsgelder beantragt werden?

Alle Informationen hierzu und die nötigen Dokumente für einen Antrag finden Sie bei Weiterbildungsfonds.

 

Nice to know: Nationalfondsprojekte

Den im Rahmen eines bewilligten Nationalfondsprojekts salarierten CSWM-Mitgliedern (alle ausser Math.-Naturwiss. Fakultät) werden zudem vom SNF zwei wissenschaftliche Tagungen pro Jahr bezahlt. Das Gesuch um einen Zusatzbeitrag muss 6 Wochen im Voraus gestellt werden.

 

CSWM  -   Av. Europe 20    -   1700 Fribourg   -  Tel +41 26 / 300 71 79    -   cswm [at] unifr.ch   -   Swiss University