Gregor der Grosse († 604) - Ausgewählte Briefe Neuntes Buch. Briefe aus den Jahren 598–599 XXVI. (106.) An die Bischöfe Galliens: Syagrius von Autun, Aetherius von Lyon, Virgilius von Arles, Desiderius von Vienne.
Inhalt XXVI. Gesammtausgabe 106.An die Bischöfe Galliens: Syagrius von Autun, Aetherius von Lyon, Virgilius von Arles, Desiderius von Vienne, in gleichen Abschriften Inhalt: Abmahnung von Simonie, unvorbereiteten Weihen und dem Zusammenleben der Kleriker mit Frauenspersonen. Ermahnung, [S. 491] die Diözesan-Synoden regelmäßig abzuhalten. Der (nach IX. 105) eigens hierfür abgesandte Abt Cyriakus soll mit dem Metropoliten Syagrius (siehe IX. 11) eine Provinzialsynode abhalten, um die gerügten Missstände zu beseitigen. Christus, der unser Haupt ist, wollte darum, dass wir seine Glieder seien, damit er uns durch das Band des Glaubens und der Liebe mit sich zu einem Leibe vereinige. So müssen wir ihm anhängen, dass wir durch ihn zu sein vermögen, was unser Name sagt, da wir ohne ihn nichts sein können. Nichts soll uns trennen von dem Schutze unsers Hauptes, damit wir nicht, weil wir nicht seine Glieder sein wollen, von ihm verlassen werden und wie abgeschnittene Rebzweige verdorren. Damit wir also eine Wohnung unsers Erlösers zu sein verdienen, so lasst uns mit allem Eifer der Seele in seiner Liebe bleiben! Er sagt ja selbst: „Wer mich liebt, wird meine Worte halten, und mein Vater wird ihn lieben, und wir werden zu ihm kommen und Wohnung bei ihm nehmen."1 Weil wir aber mit dem Urheber alles Guten nicht anders in Verbindung stehen können, als wenn wir die Begierlichkeit von uns entfernen, welche die Wurzel alles Bösen ist, so wenden wir uns gemäß apostolischer Vorschriften mit diesem Schreiben, durch welches wir wieder anstatt eines uns ersehnten Besuches uns mit Euch in Verbindung setzen, an Eure Brüderlichkeit, auf dass nach den Vorschriften der Väter und den Geboten des Herrn der Geiz, welcher Götzendienst ist, vom Tempel des Herrn ausgeschlossen sei und im Hause Gottes nichts Schädliches, nichts Ungeordnetes sich aufhalten dürfe. Schon vor längerer Zeit ist uns die Nachricht zugekommen, dass in Gallien die Weihen mit Simonie erteilt [S. 492] werden. Es bereitet uns bittern Schmerz, wenn in kirchlichen Dingen das Geld eine Rolle spielt und Heiliges verweltlicht wird. Wer immer mit Geld Heiliges erkaufen will, sieht nicht auf das Amt, sondern nur auf den Titel, und verlangt nicht, Priester zu sein, sondern nur so zu heißen. Denn wir geht es dabei? Wozu führt dies anders, als dass seine Prüfung der bisherigen Werke, keine Nachforschung über Tugenden, keine Untersuchung der Lebensweise stattfindet, sondern nur der für würdig erachtet wird, welcher hinreichend Geld gezahlt hat? Wer aber dieses tut, der ist, wenn man die Sache auf der rechten Wagschale wägt, schon wegen seiner Ehrsucht unwürdig, indem er eine Seelsorgsstelle nur zur Befriedigung der Eitelkeit zu erhaschen sucht. Wie man jenen zu den hl. Altären führen muss, der es ablehnt, wenn man es ihm anbietet, der entflieht, wenn man ihn aufsucht, so muss man ohne Zweifel denjenigen ferne halten, der sich selbst anpreist, der sich unbescheiden hervordrängt. Denn wer auf solche Weise in die Höhe zu kommen sucht, der bewirkt nichts anderes, als dass er abnimmt, während er zuzunehmen scheint, äußerlich sich erhebt, innerlich aber in einen Abgrund stürzt. Darum, geliebteste Brüder, gehe man bei der Besetzung der Bischofsftühle gerade zu Werke; ohne jede Käuflichkeit sollen die Stimmen abgegeben werden, eine vollkommen freie Wahl werde für das Beste gehalten; denn von dem zur höchsten Stufe des Priestertums Erkorenen soll man glauben dürfen, er habe dieselbe durch Gottes Urteil, nicht durch erkaufte Stimmen erlangt. Denn dass es überhaupt ein schwerer Frevel sei, die Gabe Gottes um Geld kaufen oder verkaufen zu wollen, das bezeugt das Evangelium selbst. Denn als unser Herr und Erlöser in den Tempel ging, warf er die Buden der Taubenverkäufer um. Was bedeutet der Taubenverkauf anderes als den Geldempfang für die Auflegung der Hände und den Verkauf des hl. Geistes, den der allmächtige Gott den Menschen verliehen hat? Das Umstürzen der Verkaufsbuden zeigt deutlich an, dass die bischöfliche Würde derer, die solches tun, vor Gottes Augen [S. 493] hinfällig werde. Und doch entfaltet das Laster noch seine Kräfte. Denn es zwingt diejenigen zum Verkaufe, die es zum Kaufe verführt hat. Und da man auf die göttliche Vorschrift: „Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr auch geben" nicht achtet, so nimmt das Übel zu, und es findet eine wechselseitige Ansteckung zwischen Käufer und Verkäufer durch die Teilnahme an demselben Verbrechen statt. Und da bekanntlich diese Häresie 2 in der Kirche zuerst aus Verderben bringender Wurzel aufgeschossen ist und schon in ihrem Ursprung durch apostolisches Urteil verworfen wurde, warum nimmt man sich nicht in Acht, warum bedenkt man nicht, dass sich der Segen für den in Fluch verwandelt, der befördert wird, um Häretiker zu werden? Bisweilen sucht jedoch der Feind der Seelen, wenn er zu offenbar Bösem nicht verleiten kann, listig unter dem angenommenen Schein der Mildtätigkeit zu verführen und gibt etwa ein, man müsse von den Besitzenden etwas annehmen, um den Besitzlosen etwas mitteilen zu können, um wenigstens so das tödliche Gift unter der Maske des Almosens einzuträufeln. Es würde ja auch der Jäger kein Wild, der Vogelsteller keinen Vogel, der Fischer keinen Fisch erhaschen, wenn jene das Netz offen hinlegen, dieser die Angel nicht unter einer Lockspeise verbergen würde. Man muss also die List des Feindes sehr fürchten und sich sehr davor in Acht nehmen, damit er nicht mit versteckter Waffe diejenigen umso grausamer zu töten vermöge, denen er mit offenbarer Versuchung nichts anhaben konnte. Denn man kann es nicht für ein Almosen ansehen, wenn man den Notleidenden von ungerechtem Erwerbe mitteilt. Wer nämlich in der Absicht ungerechtes Gut sich aneignet, um es zu guten Zwecken zu verwenden, der belastet sich mit Sünde und erwirbt sich kein Verdienst. Jenes Almosen gefällt den Augen unsers Erlösers, welches nicht aus Sünde und ungerechtem Erwerb stammt, sondern von erlaubtem und wohlerworbenem [S. 494] Eigentum gespendet wird. Darum ist es gewiß: Würden auch Klöster und Krankenhäuser oder Ähnliches von dem durch die hl. Weihen eingenommenen Geld erbaut, so würde es doch nicht zum Verdienste gereichen. Wenn nämlich so ein Gottloser Käufer einer Würde in ein heiliges Amt eingeführt wird und auch andere nach seinem Vorbilde für Geld anstellt, so zerstört er durch seine gottlosen Weihen mehr, als derjenige erbauen kann, der von ihm das Geld für seine Weihen bekommen hat. Damit wir also nicht unter dem Vorwande des Almosens etwas mit Sünde zu bekommen suchen, enthält die hl. Schrift ein ausdrückliches Verbot in dem es heißt: „Die Opfer der Gottlosen sind ein Gräuel, weil sie vom Ertrag des Lasters Gott dargebracht werden."3 Was also vom Ertrag des Lasters Gott dargebracht wird, das besänftigt nicht den Zorn des allmächtigen Gottes, sondern erregt ihn vielmehr. Darum steht auch geschrieben: „Ehre den Herrn von gerechten Bernübungen."4 Wer also mit Unrecht nimmt, um damit Wohltaten zu spenden, der ehrt ohne Zweifel den Herrn nicht. Darum spricht Gott auch durch Salomo: „Wer ein Opfer darbringt von dem Gut der Armen, der ist wir einer, der den Sohn schlachtet vor den Augen des Vaters."5 Bedenken wir, welchen Schmerz ein Vater hätte, wenn man seinen Sohn vor seinen Augen schlachten würde. Daraus sehen wir also ohne Mühe, welches Mißfallen bei Gott erregt werde, wenn ihm von geraubtem Gut ein Opfer gebracht wird. Ferne sei es also, geliebteste Brüder, unter dem Vorwand des Almosens die Sünden der simonistischen Irrlehre zu begehen! Denn etwas anderes ist es, um der Sünden willen Almosen zu geben, und etwas anderes, um des Almosens willen Sünden zu begehen. Ebenso müssen wir etwas anderes, was uns zur Kunde gekommen, als verabscheuungswürdig bezeichnen: Dass nämlich manche nach dem Tod von Bischöfen sich aus Ehrsucht [S. 495] die Tonsur erteilen lassen und plötzlich aus Laien zu Bischöfen werden. Und so reißen Solche die Führerschaft im geistlichen Leben an sich, die noch nicht einmal gelernt haben, einfache Streiter zu fein. Was werden wohl diese den Untergebenen zu bieten vermögen, die sich nicht scheuen, noch ehe sie die Türschwelle der Schule betreten haben, schon den Lehrstuhl in Besitz zu nehmen? So tadellos jemand auch sein möge, so muss er deshalb doch zuvor in den kirchlichen Verrichtungen der einzelnen Weihen geübt werden. Er soll ein Beispiel zur Nachahmung vor Augen bekommen, er soll lernen, was er zu lehren hat; es soll ihm eingeprägt werden, was er sich zu merken hat, damit er später nicht selbst auf Abwege komme, nachdem er berufen ist, den Irrenden den Weg zu weisen. Lange also soll seine Seele durch fromme Betrachtung gefeilt werden, damit sie glänzend werde, und dann erst möge er als Licht auf den Leuchter gestellt Helle verbreiten, so dass auch der entgegenwehende Sturmwind die Flamme der Geistesbildung nicht zu erlöschen, sondern nur anzufachen vermag. Denn wenn geschrieben steht: „Zuerst werde jeder geprüft, und dann erst leiste er Dienste."6 so muss man vielmehr noch denjenigen prüfen, den man als Vermittler des Volkes aufstellt, damit nicht schlechte Bischöfe dem Volke zum Verderben gereichen. Hier gilt keine Entschuldigung, keine Ausrede; denn es ist allen hinlänglich bekannt, welche Sorgfalt der heilige und erhabene Völkerlehrer in den hierauf bezüglichen Anordnungen anwendet, indem er nicht gestattet, dass Neulinge sich den heiligen Weihen nähern. Wenn man aber damals denjenigen einen Neuling nannte, der erst vor kurzem in die Gemeinschaft der Gläubigen aufgenommen worden war, so muss man jetzt für einen Neuling halten, wer eben erst das geistliche Gewand angezogen hat und sich schon dazu drängt, heilige Ehrenämter zu erjagen. Ordnungsgemäß muss man also in den Weihen vorwärts schreiten; denn wer [S. 496] mit Umgehung der Stufen auf steilem Weg in die Höhe kommen sucht, der eilt dem Sturz entgegen. Und wenn derselbe Apostel unter andern, auf die hl. Weihe bezüglichen Anweisungen seinem Schüler auch die Vorschrift gibt, niemandem vorschnell die Hand aufzulegen, — was ist vorschneller, was übereilter, als mit der höchsten Würde den Anfang zu machen und früher Bischof zu werden als Diener? Wer also nach einem Bischofsamt verlangt, nicht um damit zu prahlen, sondern um Nutzen zu stiften, der wäge zuerst ab, ob seine Kräfte der zu tragenden Last gewachsen sind, und stehe davon ab, wenn sie ihm zu schwer ist, und selbst wenn er sich dafür tauglich hält, nehme er sie doch nur mit Furcht auf sich. Es möchte nicht überflüssig sein, zum Beweise für geistige Dinge auf das ähnliche Verhältnis bei körperlichen Dingen hinzuweisen. So fällt man in den Wäldern das Bauholz, aber man belastet dasselbe nicht mit den Bausteinen, so lange es noch grün und frisch ist, sondern erst wenn ein Zeitraum von vielen Tagen den Saft ausgetrocknet und das Holz für den jeweiligen Zweck tauglich gemacht hat. Wird diese Vorsicht nicht gebraucht, so wird es von der zu früh aufgelegten Last zerbrochen, und der Einsturz erfolgt gerade durch die Balken, welche das Haus tragen sollten. So geben auch die leiblichen Ärzte gewisse Heilmittel dem Kranken nicht, wenn sie erst neu bereitet sind, sondern, sie lassen dieselben eine Zeit lang eintrocknen. Würde man, sie vor der Zeit eingeben, so ist kein Zweifel, dass das Heilmittel Gefahr brächte. Mögen also die Bischöfe lernen, mögen sie, denen von Amts wegen die Seelsorge anvertraut ist, lernen, das zu beobachten, an was sich die verschiedenen Kunstverständigen nach Anweisung der Vernunft zu halten pflegen, und sich von Stellenjägerei, wenn nicht aus Furcht so doch aus Schamgefühl ferne halten. Wenn aber jemand sich mit dem Vorwand verteidigen wollte, es bestehe nun einmal diese üble Gewohnheit, so möge ihn die Weisheit Eurer Brüderlichkeit in die Schranken der Vernunft zurückweisen und ihm nicht gestatten, [S. 497] Unerlaubtes zu begehen. Denn was einmal strafwürdig ist, das kann nicht als Beispiel zur Nachahmung, sondern nur als abschreckendes Beispiel angeführt werden. Auch etwas anderes muss in gleicher Weise verbessert werden und darf nicht aus Nachlässigkeit unbeachtet bleiben. Denn was nützt es, das ganze Haus befestigt zu haben, wenn an einer Stelle dem Feind der Einbruch offen steht? Darum ist es zu verbieten, dass Frauenspersonen mit Klerikern höher Weihen zusammenleben. Damit der Urfeind des Menschengeschlechtes nicht triumphiere, ist in dieser Hinsicht mit Zustimmung aller zu verordnen, dass dieselben keine andern Frauenspersonen als jene, welche in den hl. Canones gestattet sind, bei sich haben dürfen. Mag dieses Verbot auch einigen für einige Zeit hart erscheinen, so ist es doch gewiss, dass sie später den daraus fließenden Nutzen für ihre Seele empfinden werden, indem der Anlass entfernt ist, durch welchen der böse Feind sie besiegen konnte. Auch können wir bei Ordnung dieser Angelegenheit nicht übergehen, was durch die Wiesheit der Väter und zum allgemeinen Nutzen hinsichtlich der Lokalsynoden 7verordnet worden ist. Damit also kein Zwiespalt unter den Brüdern herrsche und stoischen Vorgesetzten und Untergebenen kein Anlass zur Uneinigkeit bestehe, ist es notwendig, dass die Bischöfe gemeinsam zusammenkommen, wobei dann vorkommende Fälle zu erörtern und hinsichtlich des Verhaltens in kirchlichen Dingen eine heilsame Vereinbarung geschlossen werden soll. Wenn dann auf diesem Wege frühere Missbräuche abgeschafft und für die Zukunft eine Regel aufgestellt wird, so wird der allmächtige Gott überall durch die Eintracht der Brüder verherrlicht werden. Wenn Ihr Euch an dies haltet, so wisset, dass seine Gegenwart Euch zur Seite stehen wird, da geschrieben steht: „Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter [S. 498] ihnen."8 Wenn Er also dabei sein will, wo zwei oder drei beisammen sind, wir viel weniger wird er fehlen, wo mehrere Priester zusammenkommen! Bekanntlich schreiben zwar die Verordnungen der Väter vor, dass zweimal im Jahre eine solche Synode stattfinden solle. Damit dies aber nicht aus irgendeinem zwingenden Grund unterbleibe, so verordnen wir, dass die Zusammenkunft wenigstens jährlich einmal ohne jede Entschuldigung stattfinde, damit im Hinblick auf die bevorstehende Synode niemand etwas Böses oder Unerlaubtes wage. Denn wenn auch nicht aus Liebe zur Gerechtigkeit, so enthält man sich gewöhnlich doch aus Furcht vor der Untersuchung von jenen Dingen, von denen man weiß, dass sie durch das Urteil aller getadelt werden können. Lasst uns also, geliebteste Brüder, an diesem Gebrauche festhalten und denselben auf unsre Nachkommen überliefern; lasst uns alles, was in hl. Büchern zu unserer Belehrung geschrieben steht, wohl bedenken und dazu auch andere, so viel wir nur können, aufmuntern. Denn gewiss werden wir alle Befleckung durch Laster vermeiden, wenn wir mit ganzem Herzen heilsamen Vorschriften unsre Aufmerksamkeit zuwenden, weil wir jeden Anlass zur Versuchung fern halten, indem wir uns mit erbaulichen Dingen beschäftigen. Zur Besprechung aller in diesem Schreiben behandelten Punkte wolle also Eure Brüderlichkeit eine Synode abhalten, und auf ihr soll durch Vermittlung unsers Bruders und Mitbischofs Aregius9 und unsers geliebtesten Sohnes, des Abtes Cyriakus, alles, was dem Gesagten gemäß den Kirchengesetzen zuwiderläuft, strenge unter Bannesandrohung verboten werden, nämlich dass jemand zur Erlangung der kirchlichen Weihen etwas zu geben oder für deren Ausspendung in Empfang zu nehmen wage, oder mit einem Male vom Laienstande in das kirchliche Vorsteheramt überzutreten sich erkühne, oder dass andere Frauenspersonen bei den Priestern wohnen, als solche, welche, wie bemerkt, von den Canones gestattet [S. 499] sind. Was in all' diesen Punkten verhandelt worden sei, darüber möge unser hochwürdigster Bruder Syagrius im Namen der ganzen Synode, bei der Rückkehr unsres Sohnes, des Abtes Cyriakus, Bericht erstatten, damit wir genau ersehen, welche Beschlüsse, in welcher Form und mit welchen näheren Bestimmungen sie gefasst worden seien, und dem allmächtigen Gott wegen Eures tugendhaften Wandels unablässig Dank sagen können. 1: Joh 14:21 2: Vgl. S 289 Anmerkung. 3: Spr 21:27 4: Spr 3:9 5: Sir 34:24 6: 1 Tim 3:10 7: De habendis per parochias conciliis." 8: Math 18:20 9: Siehe den folgenden Brief
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