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Gregor der Grosse († 604) - Ausgewählte Briefe
Sechstes Buch. Briefe aus den Jahren 595—596.

VIII. (16.) An den Kaiser Mauritius.

Inhalt

VIII.
Gesammtausgabe 16.

An den Kaiser Mauritius.

Inhalt: Der freigesprochene Priester Johannes wird seinem Schutz empfohlen.

Da der unverfälschte, wahre Glaube in Euch, christlichster der Fürsten, gleich einem vom Himmel leuchtenden Gestirne erglänzt, und da es allbekannt ist, daß Ew. Durchlaucht dessen volles Bekenntniß überaus hoch schätze und von ganzem Herzen liebe, so hielten Wir es für ganz sachdienlich, für Solche, welchen eben dasselbe Glaubenslicht strahlt, eine Fürbitte einzulegen, damit die Frömmigkeit der Kaifer sie huldreichst beschirme und gegen jede Belästigung sicher stelle. Da gewisse Leute auf ihr Bekenntniß nicht achten, scheinen sie dem wahren Glauben zu widersprechen, wenn der Apostel laut erklärt, daß mit dem Munde das Bekenntniß mm Heile geschehe, so klagt sich, wer dem wahren Bekenntniß nicht glauben will, gerade dadurch selbst an, daß er einen Andern verwirft!

So haben wir denn in einer Synode bei genauer Durchlesung der Verhandlungen gegen den Priester Johannes aus der Diöcese Chalcedon einstimmig und nach reiflicher Überlegung geurtheilt und erkannt, daß derselbe keine geringe [S. 318] Ungerechtigkeit erduldet habe. So laut er auch erklärte, und so klar er auch bewies, er sei katholisch, so hat doch die Anklage gegen ihn Recht bekommen, obgleich sie längere Zeit hindurch nicht einmal formulirt war und keine Schuld erwiesen wurde. Dieß ging so weit, daß seine Ankläger, als sie ihm die Irrlehre der Marcianisten vorwarfen, auf Befragen offen eingestanden, sie wüßten gar nicht, worin diese Irrlehre bestehe. Während sie nun vor jeder Verhandlung hätten abgewiesen werden sollen, ließ man sie ohne klare Formulirung die Anklage fortführen. Aber damit nicht einmal dieser oberflächlich hingeworfene Vorwurf ihm schaden könne, überreichte er ein Glaubensbekenntniß, in welchem er klar zu zeigen sucht, er sei ein Bekenner und Anhänger des wahren Glaubens. Aber die von Unserm heiligsten Bruder und Mitbischofs Johannes bestellten Richter legten gegen alle Gerechtigkeit und Vernunft hierauf gar keinen Werth, und indem sie sich anstrengten, seine Sache ungünstig zu gestalten, haben sie sich selbst als tadelswerth erwiesen. Denn wenn man Gläubigen keinen Glauben schenkt, so ist Dieß Unglaube, wie Niemand bezweifelt. Da nun nach reiflicher Untersuchung und Verhandlung der ganzen Sache auf Eingebung der mächtigen Gnade Gottes die Entscheidung des um mich versammelten Conciliums dahin geht, daß der genannte Priester Johannes katholisch sei, und kein Flecken ketzerischen Unwesens an ihm gefunden worden ist, so bitte ich inständig, daß Eure Durchlaucht ihm ihren gnädigen Schutz angedeihen lasse, den Befehl ertheile, ihn mit jeder Belästigung zu verschonen, und nicht gestatte, daß ein Bekenner des katholischen Glaubens irgendwie beunruhigt werde. Einem wahrhaften Bekenntniß nicht glauben, heißt ja nicht die Ketzerei ausrotten, sondern sie hervorrufen. Wenn Dieß angeht, so bietet sich Anlaß zum Unglauben, und die es so machen, werden selbst in die Schuld gerathen, die sie in unbedachtsamer Weise gut machen wollten. 1 [S. 319]

Möge also der erlauchteste Kaiser Dieß in huldvolle Erwägung ziehen und, wie ich gebeten habe und inständigst nochmals bitte, nicht gestatten, daß ein Unschuldiger aufs Neue als wie ein Schuldiger behandelt werde, auf daß der allmächtige Gott, wenn er sieht, daß Ew. gnädigste Huld den Ihm gefälligen, unverfälschten Glauben liebe und vertheidige, Euch hier auf Erden den Sieg über Eure Feinde, friedensreiche Herrschaft über das Reich und im ewigen Leben die Theilnahme an der Herrlichkeit der Heiligen verleihe.

1: Der Gedanke Gegors, der auch schon im vorigen Brief ausgesprochen, scheint folgender zu sein: Trotz des katholischen Bekentnisses jemandem nicht glauben ist eine Skepsis, die, auf die Glaubensmateren seflst angewendet, Ales in Frage stellen müßte. Auch bringt lieblose Verketzerungssucht in Folge eines Göttesgerichtes um die Gnade des Glaubens,

 

 

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