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Gregor der Grosse († 604) - Ausgewählte Briefe
Drittes Buch. Briefe aus den Jahren 592—593.

XX. (66.) An den Arzt Theodor.

Inhalt

XX.
Gesammtausgabe 66.

An den Arzt Theodor. 1

Inhalt: Er soll den vorstehenden Brief dem Kaiser zu guter Stunde übergeben und auch seinen eigenen Einfluß gegen das in demselben besprochene Gesetz geltend machen.

Wie viel Gutes ich dem allmächtigen Gott und meinem durchlauchtigsten Herrn, dem Kaiser, verdanke, vermag meine [S. 180] Zunge gar nicht auszusprechen. Wie könnte ich Dieß anders vergelten als durch Gehorsam und aufrichtige Liebe? Wohl zur Strafe für meine Sünden ist es aber geschehen, daß er im vorigen Jahre — ich weiß nicht auf wessen Eingebung und Rath — ein Reichsgesetz erlassen hat, über welches Alle, die ihn aufrichtig lieben, bittere Thränen vergießen sollten. Damals konnte ich meine Einwendungen gegen jenes Gesetz nicht vorbringen, weil ich krank roar, jetzt aber habe ich dem Kaiser einige Vorstellungen gemacht. Dasselbe befiehlt nämlich, daß kein Beamter, kein Unteroffizier, keiner, der in das Heer bereits eingereiht oder von demselben nur beurlaubt ist, 2im Kloster sein Heil suchen dürfe. — ausser nach abgelaufener Dienstzeit. Ein solches Gesetz hat zuerst, wie die Kenner alter Gesetze behaupten, Julian erlassen, von dem wir Alle wissen, welcher Feind Gottes er gewesen. Wenn unser erlauchtester Herr Dieß etwa gethan hat, weil viele Soldaten das klösterliche Leben erwählten und das Heer dadurch verringert wurde, hat etwa der allmächtige Gott das Perserreich durch die Tapferkeit der Soldaten unterworfen? Sind nicht allein des Kaisers Thränen vor Gottt gedrungen, der dann auf eine, dem Kaiser selbst nicht begreifliche Art das Perserreich zu seinen Füßen gelegt hat? Mir scheint es nuu sehr hart, daß er die Soldaten vom Dienste Dessen abhaltet, der ihm Alles gegeben und ihn nicht bloß zum Herrn von Soldaten, sondern auch von Priestern gemacht hat. Ist es die Absicht, das Ärar vor Schädigung zu bewahren? Aber könnten denn nicht auch die Klöster, welche Soldaten aufnehmen, Schadenersatz leisten, ohne daß ihnen die Aufnahme der Leute selbst untersagt würde? Dieß habe ich nun, weil es mir sehr leid thut, dem Kaiser vorgestellt. Möge aber Ew. Herrlichkeit im Geheimen und zu guter Stunde meine [S. 181] Vorstellung demselben überreichen. Ich mag sie nicht durch meinen Geschäftsträger öffentlich übergeben lassen, denn Ihr könnt bei der vertraulichern Natur Eures Dienstes freimüthiger und aufrichtiger ihm sagen, was seiner Seele frommt. Er ist ja von vielen Dingen in Anspruch genommen und kaum findet man seinen Geist ohne schwere Sorgen. Rede also Du, mein ruhmwürdiger Sohn, für Christus. Hört man auf Dich, so hast Du für Deine und Deines Herrn Seele Gewinn erworben. Hört tnan Dich nicht, so hast Du für Dich allein gewonnen.

1: Leibarzt des Kaisers Mauritius, der ihn auch zu Staatsgeschäften zu verwenden pflegte.
2: „Nullus, qni inter milites fuit habitus." Da die abgelaufene Dienstzeit ausdrücklich die Wirkung des Gesetzes aufhob, so kann hier nur von Solchen die Rede sein, welche beurlaubt oder unmontirt assentirt waren.

 

 

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Letzte Änderung am 4. April 2008.
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