Gregor der Grosse († 604) - Ausgewählte Briefe Drittes Buch. Briefe aus den Jahren 592—593. IV. (8.) An den Erzbischof Natalis von Salona.
Inhalt IV. Gesammtausgabe 8.An den Erzbischof Natalis von Salona. Inhalt: Die Sache des durch einen Machtspruch entsetzten Bischof Florentius von Ragusa sol von einem Provinzialconcil untersucht werden. Wenn schon bei allen Geschäften Sorgfalt anzuwenden ist, um der Wahrbeit auf den Grund zu kommen, so muß man doch die strengste Untersuchung vornehmen, so oft es sich um eine Entsetzung von priesterlichen Würden handelt. [S. 145] Denn hiebei handelt es sich nicht um geringfügige Anordnungen, sondern gewissermaßen um einen Widerruf des göttlichen Segens. Dieß veranlaßt Uns nun, Eurer Brüderlichkeit wegen des Bischofs Florentius von Ragusa1eine Ermahnung zu geben. Es ist Uns nämlich mitgetheilt worden, derselbe sei von eingen Leuten als Verbrecher angeklagt und ohne gesetzliche Beweisführung, auch ohne Verurtheilung durch eine bischöfliche Synode, nicht so fast von Rechts wegen als vielmehr durch einen Machtspruch von Amt und Würde abgesetzt worden. Weil man aber der bischöflichen Würde nur aus gerechten Grunden und durch einmüthiges Urtheil der Mitbischöfe entsetzt werden kann, so fordern Wir Deine Brüderlichkeit auf, ihn aus der Verbannung, in die man ihn hinausgestoßen, wieder zurückzurufen und seine Sache durch Bischöfe untersuchen zu lassen. Sollte er hinsichtlich der Anklagepunkte durch gesetzliche Beweisführung überwiesen werden, so muß ihn ohne Zweifel auch die kirchenrechtliche Strafe treffen. Zeigt sich die Sache aber bei der Untersuchung durch die Synode anders, als man gemeint hat, so sollen nur auch die Ankläger die gerechte Strenge des Gesetzes fürchten lernen, dem Angeschuldigten hingegen soll der ganze Vortheil seiner Unschuld ungeschmälert bleiben. Die Ausführung dieses Geschäftes aber haben Wir durch besondern Auftrag Unserm Subdiakon Antoninus2übergeben, damit durch seine Bemühung nicht nur Dasjenige beschlossen werde, was den Reichs- und Kirchengesetzen entspricht, sondern auch die Beschlüsse mit Gottes Hilfe in Wirksamkeit treten. [S. 146] 1: Das alte Epidaurus in Dalmatien. 2: Antoninus war Verwalter des päpstlichen Patrimoniums Dalmatien.
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