Papstbriefe - Echte und unechte Papstbriefe 2 (310—401) Anastasius I. (398 – 401) 3. Einzelne Decrete bei Gratian
3. Einzelne Decrete bei Gratian. Nebst den drei aus Pseudoisidor entlehnten Decreten citirt Gratian unter Anastasius' (des wie vielten?) Namen noch Folgendes: 1. Wir verordnen, daß, wenn Jemand die Opfergaben der Kirche oder die Zehenten, welche das Volk geben muß, zu behalten sucht oder ausserhalb der Taufkirche vertheilen will ohne Wissen des Bischofes oder Desjenigen, der mit diesen Geschäften betraut ist; und nicht mit deren Rath handeln will, er (das Strafgeld zahlen und) 1der Gemeinschaft beraubt werden soll. 2 2. Das schon oben aus dem pseudoisidorischen Briefe des P.Damasus an Stephanus unter Nr.9 (S. 382 u. 384) angeführte Decret ist bei Gratian unter „Anastasius et Damasus Papa“ citirt. [S. 509] 1: Fehlt im Originale: Bannum nostrum componere; cf. Du Cange p. 573. 2: C. XVI. qu. 1, c. 55. (c. 7. conc. Gangrens.; vgl. Hefele I. S. 783.)
|