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Papstbriefe - Echte und unechte Papstbriefe 2 (310—401)
Siricius (384 — 398)
10. Antwortschreiben der römischen Synode unter Siricius an d. gallischen Bischöfe

Can. XIV. Ein von seinem Bischofe abgesetzter Kleriker darf in einer anderen Kirche nicht einmal zur Laiencommunion zugelassen werden.

Auch in Betreff der fremden Kleriker wurde auf Synoden häufig verhandelt und bestimmt und fordert es die gerechte Vernunft, daß die von ihrem Bischofe aus der Kirche ausgewiesenen Kleriker in einer fremden Kirche nicht einmal die Laiencommunion empfangen können, da, wie es bestimmt und bekannt ist, nicht einmal der Unschuldige ohne ein Schreiben seines Bischofes oder die Formata in einer [S. 474] fremden Kirche einen Dienst verrichten darf. Wenn aber Jemand zur Beschimpfung des Bischofes Dieß zu thun wagte und einen verurtheilten Kleriker aufnehmen oder befördern wollte, der wisse, daß er sich fremder Sünden mitschuldig gemacht und dem Ausspruche des Apostels verfallen sei, welcher sagt: 1„daß nicht bloß die schuldig seien, welche (gegen das Gesetz) handeln, sondern auch, die den (so) Handelnden zustimmen." Daher ist es dem Gewissen Desjenigen zu überlassen, der über seinen Kleriker gerichtet hat, da er weiß. daß über sein Gericht Gott richten wird für die Zukunft. Höre das Wort des Herrn: 2 „Was ihr wollt, daß es euch die Menschen thun, das thut auch ihr ihnen." Warum beginnst du einen Kampf und beleidigst deinen Bruder und Mitbischof? Denn wenn ein schuldiger ausgewiesener3 Kleriker nicht nur aufgenommen, sondern auch befördert wird, wird der Bischof für ungerecht erklärt. Wer immer Dieß thut, wisse, daß er von der Gemeinschaft der Katholiken getrennt sei und mit dem apostolischen Stuhle keine Verbindung haben könne.4

1: Röm. 1, 32.
2: Matth. 7, 12.
3: Nach Coustant: abjectus, Sirmond liest: alienus.
4: Cf. c. 5. conc Nic. et c. 16. conc. Sardicen.

 

 

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Letzte Änderung am 4. April 2008.
Gregor Emmenegger