Papstbriefe - Echte und unechte Papstbriefe 2 (310—401) Damasus I. (366 — 384) 6. Sechster pseudoisidorischer Brief des P. Damasus an d. Bischöfe Italiens
6. sechster Pseudoisidorischer Brief 1 An die Bischöfe Italiens. Allen in den Provinzen Italiens eingesetzten Bischöfen (sendet) Damasus, der Bischof. Gruß im Herrn. Ich wünschte, daß alle Priester des Herrn, wie in der ersten Kirche, ein Herz und eine Seele seien und in einer [S. 388] Frömmigkeit verharren, und daß kein Priester um des Irdischen willen verkehrt werde oder von der Wahrheit abweiche. Weil aber Vieles geschieht, was sich bessern läßt, und die Verschuldungen der Sünder die Barmherzigkeit Gottes weit übertrifft, wird auch die Strafe aufgeschoben, damit die Besserung möglich ist. „Es wurde an den apostolischen Stuhl berichtet, daß ihr die Anklagen der Brüder schriftlich ohne einen gesetzmäßigen Kläger annehmet. Dieß verbieten wir für die Zukunft für den ganzen Erdkreis kraft apostolischer Auctorität und ermähnen, was neulich geschehen, ohne alles Säumen zu verbessern und nie früher schriftlich die Angelegenheiten der Angeklagten zu untersuchen, bevor sie nicht auf Ansuchen der Kläger ordnungsgemäß zur Synode berufen sind und erscheinen und er persönlich von dem gegenwärtigen (Kläger) wahrhaft erfährt und inne wird, was ihm vorgeworfen wird. Denn die weltlichen Gesetze fordern, daß die Kläger gegenwärtig seien, und dürfen diese nicht in Abwesenheit schriftlich klagen. Deßhalb betonen die canonischen Anordnungen der Väter nicht einmal, sondern sehr oft, daß Klagen oder Zeugenaussagen nie schriftlich vorgebracht werden können, und daß, wer immer Zeugniß ablegt, nur das bezeugen könne, was in seiner Gegenwart geschehen ist; ebenso daß, wer einen Andern anklagen will, Dieß persönlich und selbst und nicht durch einen Anderen thue, nemlich durch Überreichung einer Klageschrift, und daß Niemand gerichtet werde, bevor er gesetzmäßige Kläger persönlich vor sich hat und Gelegenheit zur Vertheidigung und Entschuldigung seiner Verbrechen. Es ist dafür zu sorgen, daß nicht Jemand der Zorn hinreisse und er vorschnell etwas Unerlaubtes begehe." 2So ihr diese und alle göttlichen und apostolischen Anordnungen [S. 389] befolget, möge euch der allmächtige Gott in Allem beschützen und ewig belohnen. 1: Hinschius p. 519. 2: 13. Decret. cf. C. V. qu. 2, c. 3 u. C. Xl. qu. 3 c. 76. (tit. c. 11. conc. Tolet. VI. a. 638, secr. II. conc. Later. a. 649, leg. Visig. II. 4. 5., Bened. I. 392, II. 381, III. 184, Greg. M. ep. IX. 122.)
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