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Papstbriefe - Echte und unechte Papstbriefe 2 (310—401)
Julius I. (337 — 352)
1. Brief des Papstes Julius an die Eusebianer 341

10. Das in der Mareotis Geschehene ist, weil nur von Seite der Ankläger eingeleitet, schon an und für sich ungiltig.

Jener also (Athanasius) behauptete, daß die in der Mareotis zusammengebrachten Schriftstücke nur in Gegenwart der einen von den Parteien verfertiget worden seien. Denn daß daselbst weder der Priester Makarius1der angeklagt wurde, zugegen war, noch sein Bischof Athanasius [S. 112] selbst, haben wir nicht bloß aus dessen Worten, sondern auch aus den Untersuchungsacten selbst, welche uns Marthyrius und Hesychius überbrachten, ersehen. Denn beim Lesen derselben erfuhren wir, daß zwar der Kläger Ischyras dort gewesen sei, keineswegs aber Makarius und der Bischof Athanasius, ja daß den Priestern des Athanasius, die verlangten, es möge ihnen erlaubt werden, zugegen zu sein, Dieß verweigert wurde. Es sollte aber, Geliebteste, wenn nur jenes Gericht wahrheitsgemäß gehalten worden wäre, nicht nur der Kläger, sondern auch der Angeklagte zugegen sein. Denn sowie in Thyrus Makarius, der Angeklagte, zugegen war und Ischyras, der Kläger, und daselbst Nichts bewiesen wurde, so sollte auch in der Mareotis nicht der Kläger allein, sondern auch der Angeklagte Zutritt haben, damit er gegenwärtig entweder überführt werde oder, wenn nicht überwiesen, die Verleumdung offen an den Tag legen könne. Da Dieß aber nicht geschehen ist, sondern der Kläger allein mit denen, welche Athanasius zurückwies, sich dahin begeben hatte, so erscheinen jene Acten in der That verdächtig. Es beklagte sich auch er (Athanasius) selbst, daß die, welche in die Mareotis giengen, obwohl er sich dagegen verwahrte, dahin sich begeben haben; denn er sagte, daß Theogius, Maris, Theodorus, Ursacius, Valens und Macedonius, die ihm verdächtig waren, dorthin geschickt worden seien.

1: In der Mareotls hatte sich ein Laie, Namens Ischyras, für einen Geistlichen ausgegeben und priesterliche Funktionen verrichtet. Der von Athanasius, zu dessen Sprengel die Mareotis gehörte, deßhalb dahin gesandte Priester Makarius traf den Ischyras krank und konnte nur dessen Vater ersuchen, daß er künftig seinen Sohn von solchem Frevel abhalte. Daraus fabrizirten die mit den Arianern verbündeten Meletianer die Beschuldigung, Makarius sei (wohl auf Befehl des Athanasius) in die Kirche des Ischyras eingedrungen und habe daselbst den Altar zertrümmert, den Kelch zerbrochen und die heiligen Bücher verbrannt. Als nun für diese Anklage die Synode von Tyrus Beweise in der Mareotis sammeln wollte, wurde dem Makarius nicht gestattet, mit den Untersuchungs-Commissären dahin zu gehen, sondern er wurde in Tyrus gefangen gehalten. S. Hefele I. S. 458.

 

 

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Letzte Änderung am 4. April 2008.
Gregor Emmenegger