Athanasius (295-373) - Des hl. Athanasius Schutzschrift gegen die Arianer (Apologia contra Arianos [seu Apologia secunda])
Als Dieß in dieser Weise vor sich ging, zogen wir uns von ihnen zurück als vor einer Synode der Abtrünnigen1 Denn sie thaten, was sie wollten. Daß aber das, was unter einseitigem Vorgehen geschieht, keine Kraft hat, ist Jedermann bekannt. Denn Dieß befiehlt das göttliche Gesetz, das verlangte auch der selige Apostel, der, als er eine ähnliche Verfolgung erlitt, vor dem Richter sagte: „Es hätten die Juden aus Asien vor dir erscheinen und Klage stellen sollen, wenn sie Etwas vorzubringen hatten," 2 bei welcher Gelegenheit auch Festus, als die Juden eine ähnliche Verfolgung bereiten wollten, wie diese jetzt gegen mich unternommen haben, sagte: „Es ist nicht Sitte bei den Römern, aus Gefälligkeit einen Menschen auszuliefern, bevor die Ankläger dem Angeklagten vorgeführt wurden und er Gelegenheit fand, sich gegen die Anklage zu vertheidigen." 3 Aber die Eusebianer erkühnten sich, auch das Gesetz zu umgehen, und haben die Ungerechten an Ungerechtigkeit übertroffen. Denn sie handelten von Anfang an nicht für sich allein. Als sie aber in unserer Gegenwart Nichts ausrichten konnten, da gingen sie endlich wie die Juden fort und hielten für sich allein Rath, um uns zu verderben und der Häresie Eingang zu verschaffen, wie jene den Barabbas losbaten. Denn daß sie deßwegen Das alles gethan haben, haben sie selbst zugestanden.
1: Jerem. 9,2 2: Apostelg. 24,19 3: Ebd. 25,16
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