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Augustinus (354-430) - Ausgewählte Briefe (Erster Teil)
Zweites Buch. Briefe von Augustins Erhe­bung zur Bischofswürde bis zu seiner Disputa­tion mit den Donatisten und der Entdeckung der pelagianischen Irrlehre in Afrika (396—410).
XLVII. (Nr. 108.) An Macrobius

III. 7.

Hiermit möge über die Taufe genug gesagt sein. Die Ursache eurer Lostrennung aber sucht man durch folgende nicht verstandene Schriftstellen zu beschönigen. Es steht geschrieben: „Mache dich nicht fremder Sünden teilhaftig!“1 Aber wir antworten, daß nur der sich fremder Sünden teilhaftig macht, der zu bösen Werken seine Zustimmung gibt, nicht aber der, der selbst ein Weizenkorn ist, aber, so lange in der Scheune gedroschen wird, zugleich mit der Spreu an den heiligen Sakramenten teilnimmt. So steht geschrieben; „Gehet fort von hier, rühret Unreines nicht an“2, und: „Wer Beflecktes berührt, der ist befleckt“3. Allein hierzu4 ist zu ergänzen: durch Beistimmung des Willens, in die der erste Mensch sich einließ, nicht aber durch körperlichen Verkehr; wurde doch auch Christus von Judas geküßt. Von jenen Fischen, die der Herr im Evangelium anführt, schwimmen ja schlechte in demselben Netze, durch das die Einheit der Gemeinschaft versinnbildet wird bis zum Ende der Welt, das durch das Ufer angedeutet ist; leiblich sind sie beisammen, aber der sittlichen Beschaffenheit nach sind sie getrennt. So steht auch geschrieben: „Ein wenig Sauerteig verdirbt die ganze Masse“5. Allein es ist gemeint die Masse derer, die den Übeltätern zustimmen, nicht die Masse derer, die nach dem Propheten Ezechiel „seufzen und trauern wegen der Sünden des Volkes Gottes, die mitten unter ihnen begangen werden“6.

1: 1 Tim. 5, 22.
2: Is. 52, 11.
3: Lev. 23, 4-6.
4: Nämlich zum Worte „berührt“.
5: 1 Kor. 5, 6.
6: Ezech. 9, 4.

 

 

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Letzte Änderung am 4. April 2008.
Gregor Emmenegger