Ambrosius von Mailand (340-397) - Über die Jungfrauen (De virginibus ad Marcellinam sororem libri tres) Drittes Buch. V. Kapitel. Notwendigkeit der Bußtränen. „Bett“ in Psalm 6, 7 entweder wörtlich oder bildlich vom Leibe [21], „Schmerzenshett“ in Psalm 40, 4 vom Schmerzensleibe des Herrn zu verstehen [22], der sich zum leidensunfähigen Auferstehungsleib wandelte [23]. Bußtrauer in der Welt, Herzensfreude in Gott [24]: nur die religiöse Freude geziemt der gottgeweihten Jungfrau [25].
25. Die Freude soll sonach dem guten Gewissen entquellen, nicht durch ausgelassene Schmausereien, nicht durch Hochzeitsklänge erregt sein; denn wo zuletzt der Tanz zu Vergnügen sich gesellt, da ist die Schamhaftigkeit ohne Schutz, die Lust verdächtig. Ich wünsche, daß gottgeweihte Jungfrauen von Tanz sich fernhalten; denn schon nach dem Ausspruch eines weltlichen Lehrers1 tanzt kein nüchterner Mensch, er sei denn von Sinnen. Wenn also schon nach der Weltweisheit entweder Trunkenheit oder Wahnsinn die Urheber des Tanzes sind, welche Warnung liegt unseres Erachtens erst in den Beispielen der Heiligen Schrift! Ist doch Johannes, der Vorbote Christi, der auf den Wunsch einer Tänzerin ermordet wurde2 , ein Beispiel dafür, wie der Reiz des Tanzes noch mehr Unheil anstiftete als die Sinnlosigkeit frevlen Wütens.
1: Cic. Orat. pro L. Lic. Murena 6, 13. 2: Matth. 6, 14 ff.
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