BeNeFri-Studierende Fristen für die Einreichung der Einschreibeformulare Die Fristen für die Einreichung eines Gesuchs um Zulassung an die Universität Freiburg sind der 30. September für das Herbstsemester und der 28. Februar für das Frühlingssemester. Anmeldeverfahren für Studierende der Universität Freiburg Füllen Sie das Einschreibeformular aus und schicken Sie es der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung. Die Einschreibung gilt nur für ein Semester. Wenn Sie im BeNeFri-Netzwerk eingeschrieben bleiben möchten, ist das Einschreibeformular für jedes weitere Semester neu einzureichen. Rückvergütung der Reisekosten Für eine Rückerstattung der Fahrkosten für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zwischen den BeNeFri-Universitäten füllen Sie bitte das Formular für die Reisekostenrückvergütungaus und schicken Sie es für das Herbstsemester bis zum 31. Januar und für das Frühlingssemester bis zum 30. Juni an die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung. Die Reisekosten können nur rückerstattet werden, wenn Sie bei der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung als BeNeFri-Studentin oder BeNeFri-Student eingeschrieben sind. |
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