


Auf unserer hompage www.apartis.ch finden Sie folgende nützliche Tipps und Ratschläge:
- Die Liste der freien Apartis-Zimmer
- Tipps und Ratschläge zur Wohnungssuche
Diese Infos sind ebenfalls in unserer Infothek im unserem Büro an der Rue de l’Hôpital 4 in Freiburg erhältlich.
Ich bin Austauschstudent (Erasmus, ISEP, im Rahmen bilateraler Abkommen, Freemover)
Apartis vermietet ca. 60 möblierte Zimmer an Austauschstudenten. Um eines dieser Zimmer zu mieten, wenden Sie sich direkt an denDienst für internationale Beziehungen der Universität. Dort erhalten Sie alle Informationen über die Unterkunftsmöglichkeiten und Ihre Einschreibung wird an Apartis weitergegeben. Informationen über unsere Liegenschaften finden Sie auf unserer Web-Site:Rte Mont-Carmel in Givisiez und Av. Beauregard.
Schreiben Sie sich auf unserer Warteliste ein. Um einen Vertrag für ein Apartis Zimmer zu erhalten, müssen Sie einen Betrag von ungefähr CHF 1'500.-- im Voraus bezahlen. Dieser Betrag deckt anschliessend die Bezahlung der Mietgarantie sowie des ersten Monatszinses, was für einen Einzug in ein Apartis Zimmer obligatorisch ist. Sie haben die Möglichkeit auch andere Adressen zu kontaktieren.
Ich wohne ausserhalb von Europa und habe mich für ein Studium an der Universität Freiburg eingeschrieben. Kann ich ein Zimmer bei Apartis reservieren?
In diesem Fall können wir kein Zimmer reservieren. Sie können sich jedoch auf unsere Warteliste für ein Zimmer eintragen. Um einen Vertrag für ein Apartis Zimmer zu erhalten, müssten Sie einen Betrag von ungefähr CHF 1'500.-- im Voraus bezahlen. Dieser Betrag deckt anschliessend die Bezahlung der Mietgarantie sowie des ersten Monatszinses, was für einen Einzug in ein Apartis Zimmer obligatorisch ist. Sie haben die Möglichkeit auch andere Adressen zu kontaktieren (privaten Wohnheime). zurück zu den Fragen
Art der Unterkünfte bei Apartis
Apartis vermietet hauptsächlich Zimmer in Gemeinschaftswohnungen mit 2 bis 5 Einheiten. Jede/r Mieter/in erhält für ihr/sein Zimmer einen individuellen Mietvertrag und teilt sich Küche, Dusche und WC mit seinen/ihren Mitbewohner/innen. Es kommen 9 1-Zimmerwohnungen bzw. 8 1.5-Zimmerwohnungen auf eine Gesamtzahl von 700 Zimmern.
Anzahl der Bewohner pro Zimmer
Apartis verfolgt den Vermietungsgrundsatz "ein/e Mieter/in - ein Zimmer", d.h. dass zwei Personen maximal eine 2-Zimmer-Wohnung belegen können, wenn Sie zusammen wohnen möchten.
Raucher- bzw. Nichtraucherwohnungen
Den Mieter/innen steht es frei, in ihren Zimmern zu rauchen (auf das Risiko hin, am Ende der Mieterdauer die Kosten für einen Neuanstrich der Zimmerwände tragen zu müssen). In den Gemeinschaftsräumen (Küche, Eingang, Badezimmer) gilt das Nichtraucherprinzip, sofern sich die Wohnungsmieter/innen nicht auf andere Regeln einigen. Im Foyer Diocésain ist Rauchen verboten.
Kann ich die Sprache bzw. das Geschlecht meiner Mitbewohner/innen aussuchen?
Apartis vermietet ihre Zimmer unabhängig von kulturellen, sprachlichen oder geschlechtlichen Kriterien. Die Zusammensetzung der Wohnungsmieter/innen wird hauptsächlich dem Zufall überlassen.
Sind die Zimmer und Wohnungen möbliert?
Einige, für Austauschstudenten reservierte Wohnungen sind möbliert, ebenso die Zimmer im Haus Sonnenberg und Haus Diocésain. Ansonsten werden die Apartis-Zimmer unmöbliert vermietet. Jede/r Mieter/in kann ihr/sein Zimmer nach seinem/ihrem Geschmack einrichten. Die Wohnküchen sind mit Kochherd, Kühlschrank und Küchenschränken ausgestattet, aber nicht möbliert. Die Mieter/innen müssen sich über eine eventuelle Möblierung der Gemeinschaftsräume einigen. Küchenutensilien sowie Geschirr muss jeder Mieter selbst mitbringen.
Behindertengerechte Unterkünfte
Im Allgemeinen sind die Wohnungen im Erdgeschoss für behinderte Personen zugänglich. Die Gebäude in der Rte du Varis 5,7,9 und in der Rue de l'Industrie 14 in Fribourg sind mit Aufzügen und anderen spezifischen Infrastrukturen ausgestattet
Die von Apatis ausgestellten Mietverträge sind unbefristet und jeweils auf die vertraglichen Termine hin kündbar (31. August und 31. Januar). Die Mindestmieterdauer beschränkt sich dadurch auf 6 Monate. Privatvermieter bzw. Wohnheime bieten gegebenenfalls andere Mietvertrags- und Kündigungsbedingungen.
Private Wohnheime zurück zu den Fragen
Mietbedingungen
Wohnberechtigt sind alle Personen in Ausbildung, welche an einer von Apartis anerkannten Ausbildungsstätte studieren (z.B. Uni, Fachhochschule, Gymnasium, u.a.). Die vollständige Liste der Ausbildungsstätten, welche die Wohnberechtigung begründen finden Sie in der Richtlinie zur Wohnberichtigung .
Bedingungen für Praktikant/in, Doktorand/in, Assistent/in
Apartis verlangt eine Kopie des Anstellungsvertrages. Diplomassistenten, Doktoranden und Praktikanten sind nicht wohnberechtigt, sofern ihre berufliche Tätigkeit 40 Stellenprozente überschreitet. Die ausführlichen Bestimmungen zur Wohnberechtigung finden Sie in der Richtlinie vom 13.12.2012.
Höhe der Zimmermieten bei Apartis
Die monatlichen Zimmermieten (inkl. Vorauszahlung für Internet, Heizung und Warmwasser) variieren je nach Lage der Liegenschaft und der Zimmer- und /Wohnungsgrössen:
Die Nebenkosten (Heizungs-und Warmwasserpauschale) werden einmal jährlich abgerechnet (im Oktober).
Die Miete ist monatlich, jeweils vor Ablauf des vorangehenden Monats zu überweisen.
Vor Einzug sind die Mietzinsgarantie in Höhe von drei Monatsmieten und eine einmalige Vertragsgebühr von CHF 20.- (ca. € 17) zu bezahlen.
Vor dem Auszug zu beachten
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen: Die Mietverträge von Apartis sind unbefristet. Sie können 2-mal im Jahr gekündigt werden: immer 3 Monate im Voraus auf den 31. August und den 31. Januar.
Bei ausserordentlichen Kündigungen (ausserhalb der oben genannten vertraglichen Termine) ist der/die Mieter/in verpflichtet, die Mietzahlungen bis zum Ende des ordentlichen Kündigungstermins weiter zu leisten, ausser er/sie schlägt ein/e geeignete/r Nachmieter/in vor (Wohberechtigtigung, zahlungsfähig und von den Mitbewohner/innen akzeptiert). Achtung: Austauschstudenten werden nicht akzeptiert (für diese Studenten stehen möblierte Zimmer mit den entsprechenden Mietbedingungen zur Verfügung).
Das Zimmer und die Gemeinschaftsräume sind in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu übergeben.
zurück zu den Fragen
Fallen bei Mietvertragsabschluss zusätzliche Gebühren an?
Neben einer Mietzinsgarantie in der Höhe von drei Monatsmieten ist eine einmalige Vertragsgebühr von CHF 20.- (ca. € 13) zu bezahlen. zurück zu den Fragen
Auf wann und mit welcher Frist kann ich mein Apartis-Zimmer kündigen?
Die Mietverträge von Apartis werden unbefristet, d.h. ohne ein bestimmtes Mietende, ausgestellt. Sie können 3 Monate im voraus auf den 31. August und den 31. Januar gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Bei ausserordentlichen Kündigungen (ausserhalb der vertraglichen Termine) ist der/die Mieter/in verpflichtet, die Mietzahlungen bis zum Ende des ordentlichen Kündigungstermins weiterzuleisten, ausser es sei ein/e geeignete/r Nachmieter/in (, zahlungsfähig und von den Mitbewohner/innen akzeptiert) vorhanden, welche/r bereit ist, das Zimmer zu den bisherigen Konditionen zu übernehmen.
zurück zu den Fragen
APARTIS
Rue de L'Hôpital 4
CH-1700 Fribourg
t +41 26 300 73 13
f +41 26 300 97 59
apartis@unifr.ch